Bankgeheimnis bei MLP-Kunden sicher?

Bußgeld gegen Postbank
Rüffel für die Postbank: Der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper hat ein Bußgeld in Höhe von 120 000 Euro gegen Deutschlands größte Privatkundenbank verhängt. Er ahndete damit, dass die Bank im Herbst 2009 freiberuflichen Handelsvertretern für Vertriebszwecke den Zugriff auf die Kontobewegungsdaten der Postbankkunden ermöglicht hatte. „Die Postbank ist eindeutig zu weit gegangen“, sagte Lepper am Freitag in Düsseldorf. „Ich frage mich, was das Bankgeheimnis noch wert sein soll, wenn rund 4000 freiberufliche Außendienstmitarbeiter weit über eine Million Kontodatensätze von Kundinnen und Kunden abrufen können.“ Kontobewegungen seien sehr sensible Daten, die viel über unsere Lebensweise verrieten, betonte der Experte. Wer sein Einkommen von der Sozialbehörde bekommt, wer welche Zeitung abonniert oder wer welche Rechnung einer auf Herzkrankheiten spezialisierten Klinik überweist, das und vieles mehr kann auf dem Konto ablesbar sein.
Quelle: bild.de, newsticker 07.05.2010

Wir schlagen dem Datenschutzbeauftragten in Baden-Württemberg vor, doch auch einmal zu überprüfen, inwieweit die MLP-Consultants Zugriff auf die Bankkonten ihrer Kunden haben.

Liebe Ex-MLP’ler!
Wenn Ihnen der Fall bekannt vorkommt, dann melden Sie entsprechendes an:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
Baden-Württemberg
Jörg Klingbeil
Urbanstraße 32
70182 Stuttgart
poststelle [at] lfd.bwl.de

Yes, we do!!