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Verschärfte Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung ab November 26

Ab dem 20. November 2026 gelten für Verbraucherdarlehen neue gesetzliche Regelungen. Mit der Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie (Consumer Credit Directive II – CCD II) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Verbraucher besser vor finanzieller Überforderung zu schützen und die Kreditvergabe an einheitliche europäische Standards anzupassen.

Kündigung des Kredits durch die Bank – was jetzt zu tun ist

Eine Kreditkündigung durch die Bank kommt selten angekündigt – und trifft Betroffene oft unvorbereitet. Dabei ist die Kündigung eines Darlehens nicht automatisch rechtmäßig. Wer schnell und richtig reagiert, kann seine Handlungsspielräume erhalten.
Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen der ordentlichen Kündigung und der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Welche Voraussetzungen die Bank erfüllen muss, hängt dabei entscheidend davon ab, ob es sich um ein Verbraucherdarlehen oder ein gewerbliches Darlehen handelt.

Bankrechtscheck: 7 tükische Fallen in Kreditverträgen für Unternehmer!

Kreditverträge sind für Unternehmen das Rückgrat der Finanzierung, aber rechtlich oft eine Einbahnstraße. Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht erlebe ich in meiner täglichen Praxis, dass Unternehmer bei Verhandlungen mit ihrer Hausbank oft unter Zeitdruck stehen. Genau dieser Zeitdruck führt dazu, dass das Kleingedruckte nicht ausreichend geprüft wird. Doch Vorsicht: Ein unterschriebener Kreditvertrag bindet Sie oft über Jahre an Bedingungen, die Ihre unternehmerische Freiheit massiv einschränken können.

Streit in Kapitalmarktangelegenheiten vermeiden: Worauf Investoren und Emittenten achten sollten:

Der Kapitalmarkt ist dynamisch, chancenreich – und leider oft auch streitanfällig. Ob Ansprüche aus fehlgeschlagener Kapitalanlange, Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung, fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen, Beratungsfehler oder Auseinandersetzungen um Interessenkonflikte: Viele rechtliche Konflikte zwischen Emittenten, Anlegern, Banken und Anlageberatern lassen sich durch vorausschauendes Handeln vermeiden. Oft haben Sie es in Bank- oder Kapitalmarktangelegenheiten selbst in der Hand, Risiken frühzeitig zu minimieren.

Die neue Geldwäschemelde-Verordnung - was das für Ihre Bankgeschäfte bedeutet!

Seit dem 1. März 2026 ist die neue Geldwäschemelde-Verordnung (GwGMeldV) in Kraft.  Im Großen und Ganzen stehen Sie als Bankkunde jetzt im Geldwäsche-Verdacht. Beispielsweise dann, wenn Sie von Ihrer Tante ein Geldgeschenk über € 10.000,00 erhalten haben oder ein altes Auto verkauft haben und das Bargeld jetzt auf Ihrem Konto einzahlen wollen. Ich erkläre Ihnen warum:

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