Meinungsfreiheit

Haftung von Finfluencern: Was das BaFin-Factsheet für Finanzcontent in Social Media bedeutet

Aktien-Tipps auf Instagram, ETF-Empfehlungen auf TikTok, Krypto-„Geheimtipps" auf YouTube – Finanzcontent erreicht täglich Millionen Menschen. Anfang 2026 hat die BaFin klargestellt, wo die rechtlichen Grenzen verlaufen. Wer sie überschreitet, riskiert erhebliche zivil- und sogar strafrechtliche Konsequenzen. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein.

Ausgangslage: Vom „Wilden Westen" zur regulierten Finanzwerbung

PSD2 in Kraft! Lassen Sie sich nicht in Ihre Bankkonten schauen!

Ein Schurkenstück der besonderen Art ist der EU wieder einmal  gelungen. Seit dem 13. Januar 2018 wird die EU-Richtlinie „Payment Service Directive“, kurz PSD2 genannt, angewendet. Das Umsetzungsgesetz hierzu wurde am 21.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Was hat es damit auf sich?

Die Richtlinie verpflichtet unter anderem die Kreditinstitute ihre IT dahingehend zu überarbeiten, dass Unternehmen wie Amazon, Apple oder Google Zugang zu den Kontoinformationen des Bankkunden gewährt werden muss. Ja, Sie haben richtig gelesen.

Angriff auf die Meinungsfreiheit!

Der Rechtsstaat ist in Gefahr und zwar in großer Gefahr. Es häufen sich Fälle und Bestrebungen, die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit und dazu gehört auch die Meinungsvielfalt, einzudämmen und eine Meinungsdiktatur einzuführen nach Mustern, die der Vorgehensweise des Propagandaministeriums entspricht. Frei nach dem Motto, „wenn man nur lange genug mit Dreck schmeißt, bleiben schon etwas hängen“.

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