Hochwasseropfer in Rheinland-Pfalz sollten Amtshaftungsansprüche prüfen lassen!
Heidrun Jakobs - 02. August 2021
Hochwasseropfer in Rheinland-Pfalz sollten daran denken, Amtshaftungsansprüche geltend zu machen.
Amtshaftungsansprüche lassen sich meiner Auffassung nach aus der unterlassenen Warnung der Bevölkerung vor der Flut, insbesondere im Kreis Ahrweiler, herleiten.