Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft gegen Merkel und die Bundesregierung erforderlich!

Nun hat Deutschland auch seinen furchtbaren Terroranschlag. 12 Menschen starben auf dem Weihnachtsmarkt gestern in Berlin. Um die 50 weitere Menschen wurden verletzt, teils schwer, als ein Lkw in die Menschenmasse raste. Die Tat von Nizza wurde auf eine schreckliche Art und Weise kopiert. Mutmaßlich verübt von einem Pakistani oder Afghanen, der Anfang des Jahres als vermeintlicher Flüchtling eingereist war. Ausländischen Medienberichten zufolge hat sich der IS bereits zu der Tat bekannt, wobei die Tat nach den deutschen Medien von einem Lkw begangen wurde.  

Genau das, wovor das „Pack“ gewarnt hatte, nämlich dass der IS durch den unkontrollierten und rechtswidrigen Flüchtlingsstrom eingeschleust wird, ist eingetreten. Politiker twittern ihr Mitgefühl mit den Angehörigen der Opfer, Bundeskanzlerin Merkel schweigt am Abend des Verbrechens während die gesamte Welt mit trauert! Und sie schweigt zu Recht. Jedes Wort von ihr wäre auch jetzt eines zuviel.

Es sind Merkel und ihre Kollaborateure, die diese Tat möglich machten.

Viele hochrangige Juristen, darunter ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts aus einer Zeit, als das Verfassungsgericht noch kein politisches Gericht war, haben schon vor Monaten die Merkel’sche Politik, die Grenzen unkontrolliert für die angeblichen Flüchtlinge zu öffnen, als rechtswidrig erkannt.  Unter anderen hat der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio in einem Gutachten festgestellt, dass die Bundesregierung verfassungsrechtlich verpflichtet ist, die deutsche Grenze zu schließen.

Nichts von allem ist passiert. Gar nichts. Das Gegenteil ist der Fall. Merkel lässt diese Leute sowohl mit dem Flieger als auch mit Sonderzügen abholen.
 
Jeder, der nur einigermaßen informiert ist jenseits des Staatsrundfunks von ARD und ZDF, weiß, dass es nicht um Flüchtlinge geht. Merkels Handeln außerhalb jeglicher Rationalität kann eigentlich nur fremdgesteuert sein. Aber wer steuert sie? Alles weist auf George Soros hin. Merkel wird seit Monaten von Soros-Mann Gerald Knaus beraten. Der idiotische Flüchtlingsdeal mit der Türkei war die Erfindung von Gerald Knaus. Soros finanziert auch eine Heerschar von Flüchtlingsorganisationen. Ein lukratives Geschäft für Menschen, die ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise hieraus beziehen.

Und wie könnte man seinen eigenen wirtschaftlichen Vorteil besser rechtfertigen als mit Nächstenliebe? Ja, ja, ich weiß: es sind nicht alle so! Aber die übrigen werden gebeten, ihren Kopf einzuschalten. Denn dann würden sie feststellen, dass sie instrumentalisiert werden und sonst nichts.

Die politischen, mit viel Geld finanzierten Manipulationen des Ex-Nazi-Kollaborateurs George Soros sind in der ganzen Welt bekannt.  Kriege und politische Umstürze gehen vielerorts auf George Soros zurück. Er lässt mit seinem Geld Regierungen wie Marionetten in seiner Hand tanzen, unter anderen auch Hillary Clinton. Ein großer Teil der EU-Abgeordneten sind Günstlinge von George Soros. Er nennt sie „reliable alies“, also verlässliche Verbündete. Oder könnte man hier auch "korrupt" sagen?

Zurück zu dem Anschlag auf Berlin. Das war ein Anschlag auf uns alle! Merkel und die Bundesregierung waren nach britischen Presseberichten von ausländischen Geheimdiensten bereits kurz vor den Anschlägen gewarnt. Unternommen haben sie nichts, rein gar nichts! Warum nicht?

Der mutmaßliche Täter, der junge Afghane oder Pakistani ist erst 2016 als Flüchtling nach Deutschland eingereist. Ohne Überprüfung! Genauso wie der Mörder von Maria Ladenburger.

Alles das wäre ohne Merkel nicht möglich gewesen. Merkel und die Bundesregierung haben sich zu Kollaborateuren des IS gemacht. Hier steht nicht nur die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Raum, sondern auch Hochverrat. Der Generalbundesanwalt hat deswegen Ermittlungen gegen Merkel und die Mitglieder der Bundesregierung einzuleiten. Das ist das Mindeste, das man in einem Rechtsstaat verlangen muss.

Das Nächste ist: Frau Merkel, treten Sie zurück!
 
 
UPDATE 21.12.2016:
Der zunächst festgenommene Flüchtling wurde gestern mangels Tatverdachts wieder frei gelassen. Man wundert sich über das Rekordtempo der Bundesgeneralanwaltschaft, die Ermittlungen gegen einen Terrorverdächtigen so schnell abgeschlossen haben, während anderenorts der mutßmaßliche Täter für geringere Straftaten schon einmal etwas länger in U-Haft sitzt.

Oder steckt hier eine Anweisung der Politik dahinter? Ein Flüchtling als Täter kann jedenfalls zurzeit nicht im Interesse von Merkel sein. Nichts ist mehr unmöglich in diesem Land, leider!

In diesem Zusammenhang weise ich auch auf einen etwas älteren Artikel in der FAZ vom 19.12.2015 hin. Demnach kam der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem kurzen Gutachten zu den „Möglichkeiten der Bundesregierung, gesetzliche Regelungen zeitweilig außer Kraft zu setzen“  zu dem  Ergebnis, „dass es der Regierung auch nach der Notstandsverfassung nicht gestattet sei, gesetzliche Regelungen zu ändern. Aber natürlich gibt es immer Sonderregelungen. Auch im Asylgesetz, nach dem das Bundesinnenministerium etwa aus humanitären Gründen anordnen kann, von der eigentlich vorgesehenen Einreiseverweigerung eines Ausländers abzusehen. Doch das ist, darüber waren sich auch die Staatsrechtslehrer in Bonn einig, eine Einzelfallregelung, gleichsam eine Ausnahme von der Regel. Darauf kann keine Masseneinwanderung von Menschen gestützt werden, die eigentlich keinen Anspruch darauf haben, hier zu sein“.
Es ist fatal, wenn führende Verfassungsrechtler und der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags der Bundeskanzlerin verfassungswidriges Handeln bescheinigen und die Kanzlerin immer noch im Amt ist.

Eine Selbstermächtigung hatten wir schon einmal. Ist Deutschland wieder so weit? Jeder Verfassungsrechtler hat sich mit aller Macht gegen die Abschaffung der demokratischen Grundordnung durch diese Bundeskanzlerin zu stemmen.

Bundeskanzlerin Merkel hat am späten Vormittag des 20.12.2016 eine äußerst erbärmliche Erklärung abgegeben. Ihr "Mitgefühl" hat sie vom Blatt abgelesen, ohne jegliche Regung mit reinen Worthülsen und ohne jegliche Selbstreflexion.

Im Ausland wird das so gesehen:
"she was at a service honouring migrants when her own people lay dead in Berlin's streets". Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

 
 

Kommentare

Wolf S. aus K. schreibt:
 
“Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Heidrun Jakobs,
 
zu Ihrem Artikel, dem ich voll zustimme, erschienen unter dem folgenden Link ...
http://www.kanzleijakobs.de/2016/12/generalbundesanwalt-ermittlungen-gegen-merkel-und-die-bundesregierung-erforderlich
gäbe es neben den von Ihnen genannten Gründen noch eine Vielzahl anderer drängender Argumente, unverzüglich die Ablösung unserer derzeitigen Kanzlerin durch die im Bundestag vertretenen Parteien zu betreiben.
Einen Gesichtspunkt habe ich bisher in den von mir gelesenen Kommentaren bei Cicero, Journalisten Watch oder auch der Achse des Guten vermisst, der aber womöglich neben anderen in’s „ Gewicht“ fallen dürfte.
Es geht um die Rolle des Bundeskanzlers/resp. der Bundeskanzlerin im Verteidigungsfall, nachzulesen in unserem Grundgesetz, siehe auch unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Verteidigungsfall_(Deutschland)
„Bestimmungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bei ...
Feststellung bei einem terroristischen Angriff
Seit Anfang Mai 2006 gibt es Pläne der Bundesregierung, einen terroristischen Angriff in der Art des 11. Septembers 2001 als Angriff einer feindlichen Macht mit Waffengewalt auf das Bundesgebiet einzustufen, der eine sofortige Gefahrenabwehr erfordere. Grundlage dieser Einschätzung ist, dass der UN-Sicherheitsrat den Anschlag vom 11. September 2001 als einen militärischen Schlag bewertet hat und die NATO ihn als Bündnisfall ansieht. Da anzunehmen ist, dass bei einem terroristischen Angriff dieser Art weder Bundestag noch Gemeinsamer Ausschuss rechtzeitig eine Entscheidung treffen könnten, könnte es sich um einen Fall gemäß Art. 115a Abs. 4 GG handeln.[5][6]
Das Ziel dieser Pläne ist, den Inhalt des vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Luftsicherheitsgesetzes[7], das die Möglichkeit eines Abschusses von entführten Passagierflugzeugen beinhaltet hatte, gesetzeskonform zu erhalten. Das BVerfG hatte geurteilt, dass es der Regierung nicht erlaubt sei, Menschenleben gegeneinander abzuwägen.
Dies ist laut Werner Heun (Mitautor eines Gesetzeskommentars zum Grundgesetz) in der Ausnahmesituation des Verteidigungsfalls dem Staat jedoch schon jetzt erlaubt. Wenn ein Terrorangriff mit einem Zivilflugzeug als Verteidigungsfall einzustufen ist, wäre somit Heun zufolge schon jetzt der Abschuss eines mit Unschuldigen besetzten Flugzeugs möglich.[5]
Übergang der Befehls- und Kommandogewalt
Hauptartikel: Artikel 115b des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr vom Bundesminister der Verteidigung auf den Bundeskanzler über. Diese Regelung wird umgangssprachlich als „lex Churchill“ bezeichnet, da Churchill im Vereinigten Königreich des Zweiten Weltkrieges ebenfalls alle Kompetenzen auf sich vereinigt hatte. Diese Konzentration der Machtbefugnisse auf den Bundeskanzler war umstritten.“
Kommentar :
... und das bei einer Kanzlerin, die schon in Friedenszeiten entgegen jeder gesetzlichen Verpflichtung und bar jeder realen Einschätzung tatsächlicher Machbarkeiten davon spricht, dass unsere Außengrenzen nicht wirksam kontrolliert und damit vor illegaler Migration geschützt werden können !
Damit hat sich die Kanzlerin vor aller Öffentlichkeit von einer ihrer wichtigsten, durch den Diensteid gebundenen Aufgabe, nämlich den Schutz unseres Landes  bei von außen drohenden Gefahren sicherzustellen, verabschiedet. Dies  kommt faktisch einer Vorab – Kapitulation unseres Landes gleich, was einer völlig ungeregelten und nicht mehr steuer- und beherrschbaren Immigration Tür und Tor bereits geöffnet hat.
Und das jenseits aller Gründe, die derzeit  für und von Immigranten für ihre Einwanderung nach Deutschland geltend gemacht werden. Dabei seien einmal gleichartige und sicher erwartbare Wanderungsbewegungen aufgrund nachteiliger Klimaänderungen noch außer Betracht gelassen.
Zu dem von der Kanzlerin tatsächlich unverändert vorgegebenen Kurs, keine oberen Grenzen zu setzen und dem  „Wir schaffen das“ : wenn schon nicht berücksichtigt, ist denn beabsichtigt, Deutschland zu einer „Super-Prüfbehörde“ für die Asylansprüche von Millionen von dann noch nicht einmal identifizierbaren Zuwanderern, oder wie unscharf allenthalben von den maßgebenden Parteien formuliert wird, von „Flüchtlingen zu machen, mit allen Konsequenzen bei Ausschöpfung der Rechtswege hier ? Und es geht hier wirklich um mehrere hundert Millionen und damit um unvorstellbare Zahlen allein aus Afrika erwartbarer Migrationswilliger.
Eine solche Politik „ad personam“ zu verfolgen kann nur als irr- oder wahnsinnig beschrieben werden.   
Die faktische Selbstentbindung der Kanzlerin von der ihr aufgegebenen  und von ihr zu erfüllenden Aufgabe enthebt sie mindestens politisch schon ihres Amtes, ganz abgesehen von der Relevanz klarer Verstöße gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen.
Das alleine dürfte  -  neben ihren eklatanten und offensichtlichen, mit Strafen bewehrten  Rechtsverstößen -,  Grund und Anlass für  das allein zuständige Parlament sein, der Kanzlerin das Misstrauen auszusprechen und sie zur Demission zu zwingen.
Wenn schon der Souverän, die Legislative, hier nicht tätig wird: Wo bleiben hier die für die Aufrechterhaltung unseres Rechtsstaates und für die Strafverfolgung zuständigen Juristen (sui generis), sei es in der Judikative, in der Exekutive oder auch „extern“ ?
Was unternehmen sie,  um den Schutz unserer Republik, beginnend an den Grenzen, und ganz generell durch Umsetzung des Rechts auch intern zu gewährleisten, und wenn sie nichts tun, warum nicht ?
Und das bei unseren völlig sinnlosen und von den Väter des Grundgesetzes weder beabsichtigten, noch jemals für möglich gehaltenen Einsätzen unserer Bundeswehr in Afrika und Asien !? Wen oder was schützen wir dort? Sicher nicht unser Land!
Abgesehen von diesen meiner Auffassung nach rechtsstaatlich zweifelhaften bis grundgesetzwidrigen Fremdeinsätzen, auch  in Anbetracht der durch Sparmaßnahmen und Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht  erheblich geschwächten  Bundeswehr, ist die Verteidigungsfähigkeit  unseres Landes ohnehin nicht mehr gewährleistet, und das durch mindestens  Unterlassen oder “aktives Gestalten“ durch die politisch Verantwortlichen, an ihrer Spitze die Bundeskanzlerin mit ihrer Regierung.
Eigentlich müsste das genügen, um zusammen mit ehemaligen z.B. in Bayern lebenden ehemaligen Verfassungsrichtern und anderen Juristen bei ausbleibender Aktivität  der Judikative oder der für Strafverfolgung zuständigen Stellen der Exekutive externe Anstrengungen zumindest versuchen zu unternehmen, wieder rechtsstaatliche Verhältnisse herzustellen. Unabhängig davon, welche Aussichten hierzu bei der derzeitigen Besetzung des BVG bestehen.