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Streit in Kapitalmarktangelegenheiten vermeiden: Worauf Investoren und Emittenten achten sollten:

Der Kapitalmarkt ist dynamisch, chancenreich – und leider oft auch streitanfällig. Ob Ansprüche aus fehlgeschlagener Kapitalanlange, Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung, fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen, Beratungsfehler oder Auseinandersetzungen um Interessenkonflikte: Viele rechtliche Konflikte zwischen Emittenten, Anlegern, Banken und Anlageberatern lassen sich durch vorausschauendes Handeln vermeiden. Oft haben Sie es in Bank- oder Kapitalmarktangelegenheiten selbst in der Hand, Risiken frühzeitig zu minimieren.

Die neue Geldwäschemelde-Verordnung - was das für Ihre Bankgeschäfte bedeutet!

Seit dem 1. März 2026 ist die neue Geldwäschemelde-Verordnung (GwGMeldV) in Kraft.  Im Großen und Ganzen stehen Sie als Bankkunde jetzt im Geldwäsche-Verdacht. Beispielsweise dann, wenn Sie von Ihrer Tante ein Geldgeschenk über € 10.000,00 erhalten haben oder ein altes Auto verkauft haben und das Bargeld jetzt auf Ihrem Konto einzahlen wollen. Ich erkläre Ihnen warum:

Kapitalanlagebetrug bei Festgeldanlagen im Internet – Warnung vor Portalen wie Zinsnow, Kapitalpool, Anlagenwelt

Festgeldanlagen versprechen Sicherheit und feste Zinsen, doch viele Anleger unterschätzen die Gefahren des Internets. Plattformen wie Zinsnow und Kapitalpool, bzw. Anlagenwelt locken mit guten Angeboten und Kontakten zu renommierten Kapitalanlagegesellschaften oder Banken. In den allermeisten Fällen handelt es sich hierbei jedoch um Kapitalanlagebetrug.

Was ist Kapitalanlagebetrug bei Festgeldanlagen?

Sensationsnachricht für alle Prämiensparer!

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in einer heute veröffentlichten Allgemeinverfügung Kreditinstitute verpflichtet, Prämiensparkunden darüber zu informieren, ob unwirksame Zinsanpassungsklauseln verwendet wurden. Darüber hinaus haben die Kreditinstitute ihren Kunden auch zu erklären, ob die verwendeten Zinsklauseln zu geringe Zinsen enthalten.

Bankkunden aufgepasst: Bankgebühren zurück fordern!

Mit seinem Urteil vom 27.04.2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen XI ZR 26/20 die nahezu von allen Banken verwendete Klausel, dass die Bank die Entgelte anpssen kann und eine Zustimmung des Kunden als erteilt gilt, wenn der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht, als unwirksam erachtet. 

Das bedeutet nun für jeden einzelnen Bankkunden, dass Entgelte, die die Bank erhöht hat, zurückgefordert werden können.

Wie es geht lesen Sie in dem nachfolgenden Beitrag:

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