LG Saarbrücken verurteilt Landesbank Saar wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Heidrun Jakobs - 06. Juli 2015
Mit einem am 03.07.2015 verkündeten Urteil hat das Landgericht Saarbrücken die Landesbank Saar (Saar LB) zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von rund Euro 54.000,– nebst Zinsen an meinen Mandanten verurteilt.





Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Verbraucherrechte gegen Kreditinstitute gestärkt. Mit seinem Urteil vom 13. November 2012, Aktenzeichen XI ZR 145/12, hat der BGH entschieden, dass Kreditinstitute ihren Kunden keine erhöhten Entgelte für das Führen von Pfändungsschutzkonten, sogenannte „P-Konten“ abverlangen dürfen. Seit dem 01.