LG Saarbrücken verurteilt Landesbank Saar wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Heidrun Jakobs - 06. Juli 2015
Mit einem am 03.07.2015 verkündeten Urteil hat das Landgericht Saarbrücken die Landesbank Saar (Saar LB) zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von rund Euro 54.000,– nebst Zinsen an meinen Mandanten verurteilt.