Ein Paukenschlag trifft die Bankenwelt: Darlehensbearbeitungsgebühr rechtswidrig!

Eine Mega-Klatsche für die Bankenwelt und ein Riesenerfolg für alle Bankkunden!

Nun ist er durch, der lange Streit um die Zulässigkeit der Darlehensbearbeitungsgebühr, oder richtiger gesagt, um das Darlehensbearbeitungsentgelt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in einem vor mir in den unteren Instanzen geführten Verfahren gegen die National-Bank AG in Essen unter dem Aktenzeichen XI ZR 405/12 entschieden, dass die von der National-Bank AG verwendete Klausel „Bearbeitungsentgelt einmalig 1 %“ in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privatkredite unwirksam ist. Damit hat die National-Bank ihren Kunden zu Unrecht ein Bearbeitungsentgelt abverlangt und muss diese Entgelte jetzt an ihre Kunden zurückzahlen. In jedem Einzelfall!

Ebenso die übrigen Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die diese Klausel in ähnlicher Fassung oder identisch verwenden. Zwar hat das Urteil des BGH keine Bindungswirkung für die übrigen Banken, es ist jedoch in weiteren gerichtlichen Verfahren damit zu rechnen, dass sich die Instanzgerichte an die Rechtsprechung des BGH halten werden.

Den Banken drohen Millionen-Rückzahlungen an die Bankkunden, wenn nicht sogar Milliarden. Zu hoffen ist, dass die Banken die zu Unrecht erhobenen Entgelte freiwillig und ohne Aufforderung an ihre Kunden zurückzahlen. Aber so, wie ich die Banken kenne, stirbt die Hoffnung wohl zuletzt.

In meinem Verfahren ist die National-Bank bereits in den unteren Instanzen unterlegen, wollte es aber dennoch wissen. Nachdem das Oberlandesgericht Hamm die Revision nicht zugelassen hatte, war die Nichtzulassungsbeschwerde der National-Bank erfolgreich und das Verfahren wurde vor dem BGH verhandelt und entschieden.

Der BGH hat auch in diesem Verfahren an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten, wonach Banken keine Leistungen bepreisen dürfen, die sie in eigenem Interesse vornehmen. Und die Darlehensvergabe steht im ureigensten Interesse der Bank. Diese Kosten den Kunden aufzubürden, stellt eine unangemessene Benachteiligung der Bankkunden dar, urteilte der für das Bankenrecht zuständige 11. Senat des BGH.

Eine unter rechtlichen Gesichtspunkten sehr richtige Entscheidung, die im Übrigen zu erwarten war. Auch von der National-Bank AG in Essen. Sie hätte damit rechnen müssen, dass der BGH der Abzocke der Banken erneut eine dicke Absage erteilt! Mit seiner Entscheidung von heute hat der BGH die Verbraucherrechte wieder einmal erheblich gestärkt und die vermeintliche Allmacht der Banken in ihre Grenzen verwiesen.

Ein guter Tag für alle Bankkunden!