Die bayerische Justiz wieder einmal auf Abwegen!
Heidrun Jakobs - 14. November 2012
Die bayerische Justiz sorgt erneut für Schlagzeilen: Nach dem skandalösen Urteil gegen einen Strafverteidiger durch das Amtsgericht Würzburg lassen jetzt unterlassene Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen Mitarbeiter der Hypo-Vereinsbank wegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz dunkle Wolken am Rechtsstaathimmel aufsteigen.





Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Verbraucherrechte gegen Kreditinstitute gestärkt. Mit seinem Urteil vom 13. November 2012, Aktenzeichen XI ZR 145/12, hat der BGH entschieden, dass Kreditinstitute ihren Kunden keine erhöhten Entgelte für das Führen von Pfändungsschutzkonten, sogenannte „P-Konten“ abverlangen dürfen. Seit dem 01.