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Oberlandesgericht Hamm verbietet National-Bank Bearbeitungsentgelt bei Darlehen

Mainz, 08.10.2012. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat erneut einem Kreditinstitut die Verwendung der Entgeltklausel „Bearbeitungsentgelt bei Darlehen" untersagt. In dem am 17.09.2012 verkündeten Urteil, Aktenzeichen I 31- U 60/12, verwies das OLG Hamm das betroffene Kreditinstitut, die National-Bank AG, darauf hin, dass es bereits im Jahr 2011 entschieden habe, dass eine Bearbeitungsentgeltklausel bei Darlehen unwirksam ist. Das OLG nahm hierbei Bezug auf das am 11.04.2011 verkündete Urteil gegen die von Essen Bankgesellschaft, Aktenzeichen I-31 U 192/10.

Bankklauseln "Darlehenskontoführungsgebühr" und "Bearbeitungsentgelt für Darlehen" unwirksam

Spalt, 21. Juni 2011. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) weist darauf hin, dass eine Klausel, wonach Kreditinstitute monatliche Gebühren für das Führen eines Darlehenskontos verlangen, unwirksam ist. Das hat der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 07. Juni 2011 verkündeten Urteil entschieden (Aktenzeichen XI ZR 388/10). Der BGH hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. Oktober 2010 (Aktenzeichen 2 U 30/10) auf, das die Klausel noch als wirksam erachtet hatte.

Deutsche Bank unterliegt vor BGH gegen Schutzgemeinschaft für Bankkunden

Spalt, 4.4.2011. Die Deutsche Bank musste vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erneut eine Schlappe einstecken. Der BGH untersagte der Deutschen Bank mit Urteil vom 08.02.2011, Aktenzeichen XI ZR 232/10, in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern eine Vergütungsklausel zu verwenden, wonach die Deutsche Bank von ihren Kunden pro Stunde € 40,-- bei der Bearbeitung von Nachlassfällen verlangt. Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden.

OLG Nürnberg: Auslagenklausel der Sparkassen gegenüber Verbrauchern unwirksam

Spalt, 14.02.2011. Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG Nürnberg) hat mit Urteil vom 25.01.2011, Aktenzeichen 3 U 1606/10, entschieden, dass die Klausel Nr. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB Sparkassen), die von allen Sparkassen bundesweit identisch verwendet wird, unwirksam ist. Das Urteil hat bundesweite Bedeutung, da die Klausel mit inhaltsgleichem Wortlaut auch von den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken verwendet wird. Die Klausel lautet wie folgt:

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