Die bayerische Justiz wieder einmal auf Abwegen!

Die bayerische Justiz sorgt erneut für Schlagzeilen: Nach dem skandalösen Urteil gegen einen Strafverteidiger durch das Amtsgericht Würzburg lassen jetzt unterlassene Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen Mitarbeiter der Hypo-Vereinsbank wegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz dunkle Wolken am Rechtsstaathimmel aufsteigen. Was ist passiert: Gustl Mollath, der Ehemann einer ehemaligen Mitarbeiterin der Hypo-Vereinsbank erstattete Strafanzeige gegen Mitarbeiter dieser Bank wegen Steuerhinterziehung und sonstiger Verfehlungen.

Nach einem Bericht des ARD-Fernsehmagazins „Report Mainz“ soll diese Anzeige äußerst substantiiert und belegt gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg sah sich dennoch nicht veranlasst, Ermittlungen einzuleiten. Rückendeckung bekam sie von der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU), die erklärte, die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth habe völlig zu Recht von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auf die Anzeige abgesehen. Damit war der Fall jedoch nicht zu Ende. Nein, nein, Gustl Mollath wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen, weil das Gericht es als erwiesen ansah, dass er seine Frau geschlagen und Autorreifen zerstochen habe. Und jetzt kommt es dick: Die Richter begründeten die Einweisung in die Psychiatrie u.a. auch damit, dass der Ehemann an seinen Berichten über den angeblichen „Schwarzgeldverschiebungsskandal“ festhalte! Seit mehr als 6 Jahren sitzt der Ehemann nunmehr in dieser Anstalt. Beate Merk verteidigte die Maßnahme des Landgerichts damit, der Ehemann sei gefährlich! Vor dem Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags äußerste sie sich, die bankinternen Ermittlungen hätten die Vorwürfe des Ehemanns gerade nicht bestätigt. Dass der interne Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank die Anzeige des Ehemann dann doch noch stützt und „viele gravierende Verfehlungen wegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und interne Richtlinien feststellte, damit hat wohl weder die Staatsanwaltschaft, noch das Landgericht, noch die bayerische Justizministerin gerechnet. Warum die Hypo-Vereinsbank dennoch keine ausreichenden Erkenntnisse für strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitarbeitern und Kunden sieht, bliebt auch offen. Damit bietet das gesamte Verfahren genügend Stoff, um doch noch Ermittlungen einzuleiten. Dieses Mal jedoch gegen alle Beteiligten! Aber bitte nicht durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg! Was dann am Ende übrig bleibt, müssen wir abwarten. Ein Rücktritt der bayerischen Justizministerin als politisch Verantwortliche ist jedoch schon jetzt unabdingbar! Und das nicht nur, weil sie vor dem Parlament offenkundig die Unwahrheit sagte. Für einen Anruf in gewohnter CSU-Manier bei der ARD ist es im Übrigen jetzt zu spät. Der Beitrag, der alles ans Licht brachte, wurde schon gesendet! Und zum guten Schluss: Gustl Mollath gehört natürlich sofort raus aus der Psychiatrie und rehabilitiert!

Yes, we do!

Kommentare

Lieber Herr/ Frau Schneidermeister/in,
wenn man im Internet nicht unter Klarnamen auftritt spricht das schon für sich! Das zum Einen! Zum anderen verweise ich auf den folgenden Beitrag
http://blog.beck.de/2012/11/14/fall-mollath-was-sind-die-fehler-der-baye...!
Und wenn jetzt noch die Richter des Mollath Verfahrens aufeinander los gehen, spricht das auch für sich!
http://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-unterbringung-in-psychiatrie-scho...
Insgesamt ein mehr als ungutes Bild für die bayerische Justiz!

Sorry, aber in der Sache antworten Sie leider nicht,. Dabei sollte es bei Juristen zum Handwerkszeug gehören, erst einmal Fakten zu sammeln und dann zu bewerten. Also haben Sie den HVB-Revisionsbericht gelesen und wenn ja: welche Folgerungen ziehen Sie daraus?

Und als frisch gebackene Piratin wissen Sie sicher, dass Ihre Partei durchaus für die Möglichkeit anonymer Internetnutzung ist. Abgesehen davon meine ich, hier nicht getrollt zu haben, sondern ein paar faktenbezogene Einwände vorgebracht zu haben..
Wenn Sie anonyme Kommentare nicht mögen, müssten Sie diese Möglichkeit eben blockieren.
Bei Matthias wissen Sie vermutlich auch nicht, ob das sein Klarname ist, aber der hat ja auch nichts an Ihrem Beitrag kritisiert. .

So, jetzt will ich Ihnen mal etwas sagen! Ja, ich habe den Bericht gelesen und ich finde auch eindeutige und zweideutige Hinweise auf Straftaten, insbesondere auf Schwarzgeldtransfers! Für einen Anfangsverdacht reicht dieser Bericht 3 Mal dicke hochkant! Lesen Sie Ihren Bericht doch einmal etwas genauer! Es ist ein Skandal sondersgleichen, dass die HVB nicht Strafanzeige erstattet hat und die STA keine Ermittlungen eingeleitet hat aufgrund der Anzeige Mollath. Der gesamte Vorgang muss unverzüglich durch einen Untersuchungsausschuss geklärt werden. Dann wird man sehen, wer sich hier strafbar gemacht hat und wer nicht und welche Straftaten verjährt sind! Da das Vertrauen in die Justiz nachhaltig erschüttert ist, halte ich einen Rücktritt Merks bereits jetzt für unvermeidlich! Aber Seehofer wird schon wissen, was er mit ihr anzustellen hat! Er will schließlich nächstes Jahr eine Wahl gewinnen. Dieser Vorgang ist jedenfalls um ein vielfaches gewichtiger als ein dämlicher Anruf beim ZDF! Darüber hinaus hat die BaFin zu überprüfen, ob der Vorstand der HVB noch die nötige Zuverlässigkeit besitzt, um Bankgeschäfte zu führen. Beim Aufsichtsrat ist entsprechend zu verfahren! Zu ermitteln ist auch hier, ob strafbares Verhalten vorliegt! Und bitte verschonen Sie mich mit der Verjährungsfrage! Meines Wissens liegt die bei Steuerstraftaten bei 10 Jahren! Aber zu allererst muss Mollath unverzüglich aus der Psychiatrie entlassen werden!

@ Hanna: Das ist eine Freiheitsberaubung, in unmittelbarer Täterschaft. Der Haupttäter, Richter a.D. Otto Brixner, der vermutlich noch weit mehr auf dem Kerbholz haben dürfte, bezieht eine fette Staatspension, das Opfer wiederum wird eingesperrt bleiben, weil der Staat ja und jetzt erst recht mit aller Macht demonstrieren muss, dass Gustl Mollath gefährlich war und ist und daher die Allgemeinheit vor ihm beschützt werden müsse.

@H. Jakobs:
Sie bleiben leider immer sehr unkonkret und ersetzen tatsachenfundierte Argumente durch Empörung und Behauptungen. Welche konkrete Straftat an welcher Stelle des HVB- Revisionsberichts meinen Sie?

Zur Information: Verjährung bei Steuerstraftaten = 5 Jahre, also für die eingangs des HVB-Berichtes genannten Transfers Anfang der 90er (wenn es denn Schwarzgeld war, dafür gibt es in dem Bericht aber auch keinern Beleg) war es mit Steuerstraftaten zum Zeitpunkt der Mitteilungen Mollaths an die HVB und erst recht seinen späteren, etwas wirren Anzeigen aus 2003 und 2006 zu spät.

Verjährung der Steuerfestsetzung (die macht das Finanzamt, by the way, und juckt die Strafjustiz somit nicht im geringsten): 10 Jahre.

In Deutschland ist auch niemand, einschließlich der bösen Banken, verpflichtet,Steuerstraftaten anzuzeigen oder solche tatsächlichen oder vermeintlichen Erkenntnisse mitzuteilen. (Ausnahme die Verpflichtungen nach dem GWG). Noch gibt es ein rudimentäres Bankgeheimnis, das einer aktiven Strafanzeige gegen Kunden entgegenstehen dürfte.

Die diversen Anzeigen Mollaths u.a. an die OFD Frankfurt und Düsseldorf (siehe seine Anzeigen 2003-2005 auf der Gustl-for-Help-Seite) haben offenbar auch kein Finanzamt im Rest der (außerbayrischen) Republik hinter dem Ofen hervorgelockt,um die "Steuermilliarden" (so Mollath in seiner Mitteilung an den ehemaligen Ääääääh-Ministerpräsidenten Stoiber) dem Fiskus zu sichern.

Ich hab selbst lange Jahre in der genannten Bank gearbeitet. Und ich weiß, dass es durchaus aktive Hilfe gab. Das muss nicht immer der Mitarbeiter in Deutschland gewesen sein, der Köfferchen trug. Viel einfacher ist es doch, dem Kollegen aus der konzernzugehörigen Bank in der Schweiz ein Gespräch zu vermitteln.

Und wieviel Politiker gibt es, die grade noch zu den Zeiten, als es sich um eine, vorher zwei bayrische Banken handelte, die so ein nettes Aufsichtsratmandat hatten und nun - warum auch immer - so gar kein Interesse haben, dass da nachgeforscht wird.

Der Herr Millath hat mächtige Gegner. Nicht zuletzt die Steuerfahndung bekommt viele Tipps von enttäuschten (Ehe-)Partnern. Warum sollte es umgekehrt anders laufen.

Wegsperren war und ist doch eine probate Methode, unliebsame Stimmen still werden zu lassen.

Ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich keine konkrete Aussage zur causa Mollath machen kann, wohl aber von möglichen Methoden weiß, Geld zu transferieren, ohne dass Herr Schäuble - der sich auf diesem Gebiet ja auch bestens auskennt, alles erfährt.

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