Landgericht Fulda verbietet erneut Sparkasse Fulda Verwertung von abgetretener Lebensversicherung bei entgegenstehendem Neuberechnungsanspruch des Bankkunden

Die Sparkasse Fulda wollte es wissen: Die bereits am 23. Dezember 2013 vom Landgericht Fulda gegen die Sparkasse Fulda erlassene einstweilige Verfügung bei Haftandrohung für ihre Vorstandsmitglieder auf Unterlassung der Kündigung und Verwertung einer abgetretenen Lebensversicherung eines Bankkunden wollte sie nicht akzeptieren und legte hiergegen Widerspruch ein. In der Widerspruchsschrift berief sich die Sparkasse darauf, dass der Kunde als Unternehmer die Rechnungsabschlüsse und damit die fehlerhaften Zinsanpassungen anerkannt habe.

So nicht, entschied jetzt das Landgericht Fulda und bestätigte mit Urteil vom 07.03.2014 die am 23.12.2013 erlassene einstweilige Verfügung.

Das Landgericht Fulda hielt die Zinsanpassung des Kontokorrentkredits des Bankkunden für rechtswidrig, da die der Zinsanpassung zugrunde liegende Anpassungsklausel die Möglichkeit eröffne, selbst geringfügige oder nur kurzfristige Änderungen der Marktverhältnisse zum Anlass längerfristiger Preiserhöhungen zu nehmen und auf diese Weise das ursprüngliche Äquivalenzgrundgefüge zu ihren Gunsten zu verschieben und dabei zusätzliche in den Ausgangsvereinbarungen nicht angelegte Gewinne zu erzielen. Dies stelle eine unangemessene Benachteiligung des Bankkunden dar und gelte für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen. Trotz der Rechnungsabschlüsse könnten die Rechnungsabschlüsse kondiziert werden, wobei dem Bankkunden ein Anspruch auf Neuberechnung des unrichtigen Saldos zustünde. Dieser Neuberechnungsanspruch könne einredeweise der beabsichtigten Kündigung und der Verwertung der abgetretenen Lebensversicherung entgegen gehalten werden.

Mit der vorgenannten Entscheidung stärkt das Landgericht Fulda die Rechte der Bankkunden in einem erheblichen Maße. Erfahrungsgemäß entsprechen die Zinsanpassungen der Kreditinstitute in oftmals nicht den gesetzlichen Voraussetzungen. Den Bankkunden wird angeraten, ihre Kreditverträge auf fehlerhafte Zinsanpassungen, fehlerhafte Wertstellungen und ungerechtfertigte Entgelte überprüfen zu lassen und zu viel gezahlte Beträge zurück zu fordern. Man einer wird sich wundern, welche Summen hierbei zusammen kommen, die zurück gefordert werden können.