Bankrechtliche Vereinigung: Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen!

Weitestgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit und offensichtlich unter den Teppich gekehrt, trifft es auch diejenigen, die es eigentlich besser wissen müssten, wie Banken ihre Kunden mit dubiosen Machenschaften ruinieren.

Mit rechtswidrigen Entgelten und überhöhten Zinsen über Falschberatungen bei dubiosen Anlagegeschäften bis hin zu Manipulationen von Euribor, Libor usw. peppeln Banken mit Milliarden-Gewinnen ihre Kasse ordentlich auf, während die Bankkunden das Nachsehen haben und in vielen Fällen sogar um ihre Existenz gebracht werden.

Die bankrechtliche Vereinigung, ein gemeinnütziger Verein, bei dem sich das „who is who“ des deutschen Bankrechts versammelt mit dem Ziel „Juristen aller Berufsrichtungen miteinander ins Gespräch zu bringen, um im Rahmen von Vortragsveranstaltungen und in sonstiger Weise einen Gedankenaustausch über nationale und internationale bankrechtliche Fragen zu ermöglichen“ ist selbst zum Opfer der Lehman-Pleite geworden.

Einen Großteil des Vereinsvermögens, nämlich € 70.000,-- soll der Vorstand der bankrechtlichen Vereinigung mit Zertifikaten der Pleitebank Lehman Brothers im Jahr 2008 verzockt haben.

Pikant hierbei: beteiligt daran war auch Gerd Nobbe, bis 2013 Vorstandsmitglied der bankrechtlichen Vereinigung und zugleich bis 2009 Vorsitzender des 11. Zivilsenats des BGH (Bankensenat).

Als ehemaliger Vorsitzender des 11. Zivilsenats war Nobbe auch zuständig für die Schadensersatzklagen geprellter Bankkunden, über deren Ausgang zu Lasten der Bankkunden man sich manchmal wunderte und die oft den Eindruck erweckten, dass der Leitspruch „was nicht sein darf, das nicht sein kann“ Grundlage dieser Entscheidungen war.

Jetzt hat es Nobbe selbst getroffen. Die Postbank sei schuld, man sei schlecht beraten worden und es habe eine „ausdrückliche Versicherung“ gegeben, dass es sich um „eine den Vorstellungen des Vorstands entsprechende konservative Anlage“ gehandelt habe, zitiert die WIWO aus einem Protokoll der Mitgliederversammlung der bankrechtlichen Vereinigung aus dem Jahr 2009.

Lehmann-Zertifikate eine konservative Anlage? Ein gefährliches Argument, mit dem sich die juristische „Elite“ der bankrechtlichen Vereinigung hier versucht aus der Affaire zu ziehen, immerhin steht eine mögliche Veruntreuung von Vereinsgeldern auf der Tagesordnung.

Von dem Geschmäckle, das aufkommt, wenn Gerd Nobbe als Vorsitzender Richter des Bankensenats des BGH gleichzeitig auch Vorstandsmitglied in der bankrechtlichen Vereinigung ist, in deren Kuratorium auch die Chefsyndizi der deutschen Großbanken vertreten sind, ganz zu schweigen.

Von einer richterlichen Unabhängigkeit geht es dann geradeaus in eine richterliche Unanständigkeit.

Gerd Nobbe schert das aber nicht! Er ist derzeit Ombudsmann für den Fonds-Bundesverband BVI und dort für die Anlegerbeschwerden zuständig. Man braucht wohl kein Hellseher zu sein, um zu wissen, wie die Anlegerbeschwerden dort beschieden werden.