Garbe Logis Fonds: Geforderter Negativsaldo höchst zweifelhaft!

Ich warne ja ausdrücklich immer vor Kapitalanlagen, die so ausgestaltet sind, dass man die Konstruktion nicht versteht und darüber hinaus so intransparent gehalten werden, dass man noch nicht einmal erahnen kann, was mit dem eigenen Geld geschieht. Mit solchen Konstrukten haben Anleger im Regelfall das Nachsehen.

So auch die ohnehin schwer gebeutelten Anleger des Logis Fonds I, ehemals Garbe Logimac AG, die dieser Tage eine Aufforderung erhielten, ein angeblichen Negativsaldo auszugleichen. An der Gesellschaft der ehemaligen Garbe Logimac AG, nunmehr Logisfonds I GmbH, konnten sich Anleger als atypisch stille Gesellschafter in verschiedenen Beteiligungsvarianten mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren beteiligen.

Mit Schreiben vom 25. November 2016 wurden die Anleger des LogisFonds I darüber informiert, dass die Einnahmen aus den verbliebenen Objekten nicht ausreichen, um die Kosten des Fonds zu decken. Dennoch sollten die Kosten des Fonds unter anderem durch die „Verkleinerung des Konsolidierungskreises weiter gesenkt werden können“. Der Vorstand Günter vom Ende sprach sogar davon, sodass die Liquidität auch für das kommende Jahr gesichert sein sollte.

Ein Trugschluss, wie sich nicht einmal zwei Wochen später herausstellte. Mit Schreiben vom 07. Dezember 2016 schlug die LogisFonds GmbH den stillen Gesellschaftern jetzt vor, die Gesellschaft mit Wirkung 31. Januar 2017 zu beenden. Der Vorstand Günter vom Ende (Nomen est omen) begründete dies mit einer völligen wirtschaftlichen Schieflage des Fonds.

Als sei es aber mit einem Totalverlust der Anlage nicht genug, wurden die Anleger kürzlich zur Überweisung von angeblichen Negativsalden aufgefordert. Dieses Negativsaldo sei entstanden, weil es nicht gelungen sei, die Anlageverluste sowie die während der Laufzeit getätigten Auszahlungen (Entnahmen/Ausschüttungen) durch Gewinne vollständig zu kompensieren. Insofern habe man den jeweiligen Wert der individuellen Anlage als anteiliger Auseinandersetzungswert durch einen Wirtschaftsprüfer ermittelt.

Es wird aber weder mitgeteilt, wer Wirtschaftsprüfer ist, der den angeblichen Abfindungswert ermittelt haben soll, noch wird mitgeteilt, anhand welcher Parameter der Abfindungswert ermittelt worden ist. Der geforderte Betrag kann daher nicht nachvollzogen werden.

Allen Anlegern empfehle ich daher, vorläufig keine Zahlungen zu leisten. Neben der Abwehr des geforderten Negativsaldos stehen außerdem Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung im Raum.