Landgericht Mainz: Zwangsversteigerung der Volksbank Alzey-Worms eG überwiegend unzulässig

Kreditinstitute nehmen es mit der Rechtslage nicht immer so ganz genau. So auch im Fall der Volksbank Alzey-Worms eG, die gleich zwei Zwangsversteigerungsverfahren gegen meinen Mandanten einleitete. Was war passiert?

Mein Mandant führte mehrere grundpfandrechtlich besicherte Darlehenskonten bei der Rechtsvorgängerin der Volksbank Alzey-Worms eG, die bereits im Jahr 2005 gekündigt wurden und ein hoher sechsstelliger Betrag aus diesen Darlehen fällig gestellt wurde. Nach der Kündigung dieser Darlehen vereinbarte die Volksbank Alzey-Worms eG befristete Teilzahlungsvereinbarungen mit meinem Mandanten, die mehrmals verlängert wurden. Mit diesen Vereinbarungen hatte sich mein Mandant verpflichtet, monatliche Ratenzahlungen von mindestens € 3.000,00 zu erbringen.

Diese Raten wurden auch ordnungsgemäß geleistet bis die Volksbank Alzey-Worms eG im Jahr 2019 die Ratenzahlungsvereinbarung nicht mehr verlängern wollte und wegen der noch offenen Forderung die Zwangsversteigerung einer Immobilie meines Mandanten beantragte.

Mein Mandant setzte sich mit einer Vollstreckungsgegenklage zur Wehr, wobei das Landgericht Mainz insofern mit einem am 01.02.2022 verkündeten Urteil feststellte, dass die Zwangsversteigerung überwiegend unzulässig ist. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Ratenzahlungen des Klägers überwiegend auf die Grundschuld geleistet wurden und damit der der Volksbank Alzey-Worms eG aus der Grundschuld zustehende Betrag insoweit erloschen sei. Damit hat sich das Landgericht Mainz einer gefestigten Rechtsprechung angeschlossen und die Volksbank Alzey-Worms eG in ihre Schranken verwiesen.

Wenn auch Sie von einer Zwangsversteigerung betroffen sind, kann es sich lohnen frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Zwangsvollstreckungsgenklagen sind zwar bei Gericht üblicherweise schwer durchzusetzen, aber in Einzelfällen bestehen durchaus gute Chancen die Zwangsversteigerung abzuwenden. Immobilieneigentümer sollten im Hinblick auf die Finanzierung der Immobilie auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die solche Verfahren kostenmäßig deckt.