Die neue Geldwäschemelde-Verordnung - was das für Ihre Bankgeschäfte bedeutet!

Seit dem 1. März 2026 ist die neue Geldwäschemelde-Verordnung (GwGMeldV) in Kraft.  Im Großen und Ganzen stehen Sie als Bankkunde jetzt im Geldwäsche-Verdacht. Beispielsweise dann, wenn Sie von Ihrer Tante ein Geldgeschenk über € 10.000,00 erhalten haben oder ein altes Auto verkauft haben und das Bargeld jetzt auf Ihrem Konto einzahlen wollen. Ich erkläre Ihnen warum:

Die neue Verordnung verlangt von den Banken, dass bei hohen oder ungewöhnlichen Barein- oder Auszahlungen, plötzlich großen Geldeingängen ohne klare Herkunft, Auslandsüberweisungen mit vagem Verwendungszweck und auch Kontobewegungen, die vom üblichen Kontomuster abweichen, Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit, kurz FIU, abgegeben werden müssen. Die FIU ist beim Zoll angesiedelt und  analysiert als Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz.

Wie kommt es jetzt zu solchen Verdachtsmeldungen? Bei ungewöhnlichen Kontobewegungen, etwa bei Barein- und Auszahlungen ab € 8.000,00, die für die Bank unerklärlich sind, schlagen die EDV-Systeme der Bank an und es wird automatischen eine Verdachtsmeldung an die FIU erstellt. Hiervon erfahren Sie nichts. Die Banken sind verpflichtet, Ihnen gegenüber über diesen Vorgang zu schweigen. Ein sicheres Indiz, dass eine solche  Verdachtsmeldung an die FIU erteilt wurde, ist eine Kontosperre. Für Kontosperrungen dieser Art ist insbesondere die Commerzbank berühmt und berüchtigt. Ich habe zahlreiche Mandanten vertreten, denen schon in der Vergangenheit, meist völlig willkürlich, die Konten gesperrt wurden. Zwar konnten diese Vorgänge alle aufgeklärt werden und in keinem bei mir geführten Fall hat sich ein Geldwäsche Verdacht bestätigt. Das tröstete die Bankkunden aber wenig, wenn sie über einen beträchtlichen Zeitraum keinen Zugang zu ihren Konten mehr hatten und der Lebensunterhalt nur schwerlich bestritten werden konnte oder aber Firmen ihre Arbeitnehmer nicht mehr bezahlen konnten. Mit der neuen Verordnung werden diese Fälle nicht weniger. Einer willkürlichen Handhabung von Verdachtsmeldungen sind Tür und Tor geöffnet.

Was können Sie jetzt tun um solche Verdachtsmeldungen zu vermeiden? Hier stelle ich Ihnen die wichtigsten Regeln an die Hand:

1. Kündigen Sie Ihre Bankverbindung bei den Großbanken wie Deutsche Bank, Commerzbank oder Postbank, bei denen Sie keinen persönlichen Ansprechpartner haben und führen Sie ihre Konten bei kleineren Sparkassen oder Volksbanken. Bei kleineren Banken kennt man Sie in der Regel und ist bei Verdachtsmeldungen zurückhaltender.

2. Dokumentieren Sie die Herkunft größerer Beträge  etwa mit Verträgen, Rechnungen, Kontoauszügen und Notarurkunden bei Erbschaften/Schenkungen.  Insbesondere  Bargeldbewegungen sollten Sie gut mit Quittungen, Verkaufsverträgen etc. belegen können. Häufige hohe Einzahlungen wirken immer risikoreich. Gehen Sie bei zu erwartenden größeren oder ungewöhnlichen Kontobewegungen proaktiv auf Ihre Bank zu und belegen diese Zahlungen.

3. Formulieren Sie den Verwendungszweck bei Überweisungen konkret (z. B. „Kaufpreis Kfz-  Rechnung 1234 vom 20.02.2026“ anstatt „Privat“, damit Sie gar nicht erst den Argwohn der Bank wecken.

4. Wenn dann die Bank doch einmal nachfragt, antworten Sie schnell und sachlich und bieten Nachweise für die Zahlungsströme an.

5. Manchmal blockieren Banken trotzdem vorübergehend das Konto oder stellen übertriebene Forderungen, auch wenn alles in Ordnung ist. Bei solchen Problemen holen Sie frühzeitig fachlichen Rat ein. Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht kenne ich die internen Prozesse der Kreditinstitute und setze Ihre Rechte zügig durch. Rechtsschutzversicherungen sollten in der Regel die entstehenden Anwaltskosten übernehmen.

Haben Sie bereits eine Anfrage Ihrer Bank erhalten, machen Sie sich Sorgen wegen einer Transaktion oder wollen Sie einfach auf Nummer sicher gehen? Dann vereinbaren Sie mit mir eine Erstberatung und schreiben mir eine kurze Nachricht. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.

 

Kommentare

Schreibt CHIP.de hier ab und benennt die Quelle nicht? Was meinen Sie? 

Ich habe im Internet unter CHIP.de den hier verlinkten Beitrag des "Journalisten" Jörg Geiger vom 14.03.226

entdeckt, der mindestens teilweise die folgenden erstaunlichen Parallelen zu meinem vorgenannten Beitrag aufweist:

1.  CHIP: “Sie sollten größere oder ungewöhnliche Zahlungseingänge jederzeit nachvollziehbar erklären können, etwa durch Verträge, Rechnungen oder Verkaufsnachweise.”

• Jakobs: Punkt 2): “Dokumentieren Sie die Herkunft größerer Beträge etwa mit Verträgen, Rechnungen, Kontoauszügen und Notarurkunden bei Erbschaften/Schenkungen. […] Gehen Sie bei zu erwartenden größeren oder ungewöhnlichen Kontobewegungen proaktiv auf Ihre Bank zu und belegen diese Zahlungen.”

•  Ähnlichkeit: Fast identische Auflistung von Beispielen (Verträge, Rechnungen). Beide betonen “größere oder ungewöhnliche” Eingänge/Bewegungen und die Notwendigkeit der Nachvollziehbarkeit/Dokumentation.

2.  CHIP: “Fragt die Bank nach dem Zweck oder der Herkunft von Geld, ist eine schnelle und sachliche Antwort wichtig, da verzögerte Reaktionen zum Beispiel Transaktionen verzögern oder zu Kontosperren führen können.”
•  Jakobs (Punkt 4): “Wenn dann die Bank doch einmal nachfragt, antworten Sie schnell und sachlich und bieten Nachweise für die Zahlungsströme an.”
•  Ähnlichkeit: Praktisch wörtlich identisch in der Formulierung “schnelle und sachliche Antwort” und dem Kontext der Bankanfrage. CHIP erweitert um Konsequenzen (Verzögerungen/Kontosperren), die in meinem Beitrag implizit im Gesamtkontext erwähnt werden.

3.  CHIP: “Besonders bei Auslandsüberweisungen empfiehlt sich ein klarer Verwendungszweck, da internationale Zahlungen intensiver kontrolliert werden. Auch sonst sollte man keine scherzhaften Begriffe verwenden. Benennen Sie den Zweck der Transaktionen klar.”
•  Jakobs (Punkt 3): “Formulieren Sie den Verwendungszweck bei Überweisungen konkret (z. B. „Kaufpreis Kfz- Rechnung 1234 vom 20.02.2026“ anstatt „Privat“, damit Sie gar nicht erst den Argwohn der Bank wecken.”
•  Ähnlichkeit: Beide fordern einen “klaren”/“konkreten” Verwendungszweck. In meinem Beitrag wird ein Beispiel gegeben (ähnlich wie CHIP’s implizite Klarheit).

4.  CHIP: “Häufige oder hohe Bareinzahlungen gelten ebenfalls als auffällig und sollten möglichst vermieden oder zumindest gut dokumentiert werden.”

•  Jakobs (Punkt 2): “Insbesondere Bargeldbewegungen sollten Sie gut mit Quittungen, Verkaufsverträgen etc. belegen können. Häufige hohe Einzahlungen wirken immer risikoreich.”

•  Ähnlichkeit: Nahezu identisch in der Warnung vor “häufige hohe” Einzahlungen/Bareinzahlungen und der Empfehlung zur Dokumentation. Wörtliche Übereinstimmung in “häufige hohe” und “gut dokumentiert”/“gut … belegen”.

5.  CHIP: “Bei einer Kontosperrung oder wenn der Verdacht bestehen bleibt, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Bank- oder Strafrecht hinzuziehen.”
•  Jakobs (Punkt 5): “Manchmal blockieren Banken trotzdem vorübergehend das Konto […] Bei solchen Problemen holen Sie frühzeitig fachlichen Rat ein. Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht kenne ich die internen Prozesse […]”
•  Ähnlichkeit: Beide raten zu einem Fachanwalt bei Kontosperrung/Problemen. CHIP spezifiziert “Bank- oder Strafrecht”, während in meinem Beitrag “Bank- und Kapitalmarktrecht”. Die Formulierung “umgehend … hinzuziehen”/“frühzeitig … einholen” ist ähnlich.

Im Ergebnis sind die Übereinstimmungen sind zu spezifisch, um Zufall zu sein – z. B. die exakte Reihenfolge der Tipps und Phrasen wie “schnelle und sachliche Antwort”. Hat der CHIP - "Journalist" Joerg Geiger etwa von meinem Beitrag plagiiert? Ich meine: ja!

Es ist kein Wunder, dass Journalisten gewisse schmierigen Charaktereigenschaften nachgesagt werden und der einst gute Ruf des Journalisten mittlerweile verkommen ist. Schämen Sie sich CHIP.de und Joerg Geiger!