Heidrun Jakobs - 23. August 2026
Eine Rechtsschutzversicherung hat für den Versicherungsnehmer vor allem einen Zweck: Er muss sich darauf verlassen können, wenn es im Ernstfall darauf ankommt. Genau daran habe ich nach meinen anwaltlichen Erfahrungen bei der ARAG erhebliche Zweifel. Diese Skepsis kommt nicht von ungefähr, sondern stützt sich auf wiederkehrende Problempunkte im Kanzleialltag, die besonders beim Umgang mit Kostendeckungen deutlich werden.
Eine Kostendeckungszusage muss rechtlich bindend sein.
In einer von mir aktuell bearbeiteten Kostendeckungsanfrage bei der ARAG ist das eben nicht der Fall. Die ARAG entscheidet nach Hü und Hott. Zunächst wurde die Kostendeckung außergerichtlich ohne Vorbehalt bezüglich des zuvor mitgeteilten Streitwerts erteilt. Als sie dann die Rechnung erhalten hatten, kürzte die ARAG den Streitwert erheblich aus rechtlich nichtzutreffenden Gründen. Gleichsam hatte die ARAG die Deckung für einen Vergleich erteilt, allerdings auf der Basis des geringeren Streitwertes. Im Nachhinein will sie aber auch davon nichts mehr wissen und behauptete wahrheitswidrig, die Kostendeckung sei nur für den Fall erteilt worden, dass der geringere Streitwert anerkannt wird. Wo sind wir denn?
Das muss man sich als Versicherungsnehmer vor Augen führen: Man erhält eine Deckungszusage, vertraut auf deren Bestand und im Nachhinein soll diese Zusage plötzlich unter Einschränkungen gestanden haben, die im Wortlaut der ursprünglichen Erklärung schlicht nicht enthalten waren.
Entweder eine Deckungszusage gilt uneingeschränkt oder der Versicherer muss von Anfang an klar und unmissverständlich benennen, was er nicht zusagt. Alles andere zerstört das Vertrauen, das die Basis jeder Versicherung sein muss. Eine Deckungszusage darf kein Wort mit Verfallsdatum sein. Hinzu kommt ein besorgniserregender Grad an inhaltlicher Ignoranz: Wird in rechtlichen Ausführungen detailliert und unter genauer Benennung von Rechtsprechungshinweisen (etwa zur Bindungswirkung von Deckungszusagen als deklaratorisches Schuldanerkenntnis) argumentiert, wird auf diese juristischen Argumente schlicht überhaupt nicht eingegangen. Stattdessen erhält man standardisierte Floskeln, die erkennen lassen, dass eine sachliche Auseinandersetzung mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung gar nicht erst stattfindet.
Intransparente Kommunikationswege und unklare Verantwortlichkeiten
Nicht weniger irritierend ist die Art und Weise der internen Kommunikation. Die Schreiben der ARAG enthalten keinen Namen des konkreten Sachbearbeiters. Die ARAG gibt an "Es schreibt Ihnen: ARAG Rechts-Service". Besteht der Rechts-Service etwa aus einer KI? Dann müsste die ARAG das immerhin kenntlich machen.
Werden Vorstandsvorlagen missachtet?
Ich hatte in meinem Streitfall ausdrücklich um Vorlage des Vorgangs an den Vorstand gebeten. Die gesetzte Frist wurde nicht eingehalten. Schließlich antwortete Herr Klein, Assessor mit einem LL.M. im Informationsrecht. Aus dem Schreiben war jedoch weder ersichtlich, dass Herr Klein für den Vorstand antwortete, noch dass die von mir ausdrücklich verlangte Befassung des Vorstands überhaupt stattgefunden hat. Eine entsprechende Entscheidungskompetenz auf Vorstandsebene war nicht erkennbar. Für eine professionelle Organisation sind dies keine Nebensächlichkeiten, sondern Kernmerkmale transparenter Strukturen. Vertrauen in eine ordnungsgemäße Bearbeitung schafft das nicht.
Kritik an der ARAG auch im Kollegenkreis
Dass diese massiven Schwierigkeiten kein Einzelfall sind, zeigt die aktuelle Entwicklung unter Kollegen. So hat auch der Kollege Furkan Bey auf Instagram angekündigt, dass er für seine Mandanten keine Telefonate mehr mit der ARAG führt. Die Folge solcher Entwicklungen ist letztlich, dass Versicherte selbst zusätzlichen Aufwand bei der Einholung ihrer Kostendeckung haben können.
Ein Fall für die BaFin?
Solche wiederkehrenden Praktiken, von der dauerhaften Fristenmissachtung über die inhaltliche Ignorierung etablierter Rechtsprechung bis hin zu intransparenten Bearbeitungsstrukturen werfen die Frage auf, ob hier nicht längst die Aufsichtsbehörden gefragt sind. Es drängt sich der Eindruck an, dass hier strukturelle Probleme vorliegen, bei denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchaus einmal ein genaues Auge darauf werfen sollte, wie hier mit den vertraglichen Ansprüchen von Versicherten umgegangen wird.
Am Ende des Tages stellt sich aber für jeden Versicherten die schlichte Frage: Wofür werden jahrelang Beiträge gezahlt, wenn man im Ernstfall erst die Rechtsschutzversicherung verklagen muss, damit sie Kostendeckung erteilt. Bei der ARAG rechtsschutzversichert zu sein macht jedenfalls unter diesen Umständen keinen Sinn. Meine Empfehlung an ARAG-Rechtsschutzversicherte ist daher klar: Kündigen Sie!





