Heidrun Jakobs - 06. August 2026
Ab dem 20. November 2026 gelten für Verbraucherdarlehen neue gesetzliche Regelungen. Mit der Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie (Consumer Credit Directive II – CCD II) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Verbraucher besser vor finanzieller Überforderung zu schützen und die Kreditvergabe an einheitliche europäische Standards anzupassen.
Für Banken, Sparkassen, Finanzierungsvermittler und Verbraucher steht dabei insbesondere die Kreditwürdigkeitsprüfung im Mittelpunkt. Die gesetzlichen Anforderungen werden präzisiert und die Dokumentationspflichten erweitert. Kreditentscheidungen müssen künftig noch stärker auf einer fundierten wirtschaftlichen Analyse beruhen.
Die Rückzahlungsfähigkeit rückt in den Mittelpunkt
Bereits nach bisherigem Recht waren Kreditgeber verpflichtet, die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers vor Abschluss eines Darlehensvertrages zu prüfen. Mit der Gesetzesänderung wird dieser Grundsatz deutlich konkretisiert.
Entscheidend ist künftig nicht mehr allein, ob ein Ausfallrisiko als gering eingeschätzt wird. Maßgeblich ist vielmehr, ob aufgrund einer sorgfältigen Prüfung davon auszugehen ist, dass der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtungen während der gesamten Vertragslaufzeit ordnungsgemäß erfüllen kann.
Hierfür müssen Kreditgeber sämtliche wesentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere:
- regelmäßige Einkünfte,
- laufende Lebenshaltungskosten,
- bestehende Darlehensverpflichtungen,
- Unterhaltsleistungen,
- sonstige finanzielle Belastungen sowie
- weitere Umstände, die Einfluss auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit haben können.
Je höher die Darlehenssumme oder das wirtschaftliche Risiko, desto umfangreicher muss die Prüfung ausfallen.
Bonitätsdaten allein reichen künftig nicht aus
Eine SCHUFA-Auskunft oder vergleichbare Bonitätsinformationen bleiben zwar weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Kreditentscheidung. Sie ersetzen jedoch keine eigenständige Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit.
Kreditgeber müssen sämtliche relevanten Informationen bewerten und nachvollziehbar dokumentieren. Die Entscheidung darf sich nicht ausschließlich auf automatisierte Bewertungen oder einzelne Bonitätskennzahlen stützen.
Besondere Bedeutung für Immobilienfinanzierungen
Gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen verdeutlicht das neue Recht einen bereits seit Jahren bestehenden Grundsatz.
Die Werthaltigkeit einer Immobilie darf nicht das ausschlaggebende Entscheidungskriterium für die Kreditvergabe sein. Auch die Erwartung künftig steigender Immobilienpreise genügt nicht.
Vielmehr ist entscheidend, ob der Darlehensnehmer den Kredit aus seinen laufenden Einkünften dauerhaft bedienen kann. Damit rückt die persönliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit stärker in den Vordergrund als die Qualität der gestellten Sicherheiten.
Erweiterte Dokumentations- und Informationspflichten
Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben steigen zugleich die Anforderungen an die Dokumentation.
Banken und Kreditvermittler müssen künftig nachvollziehbar festhalten,
- welche Informationen eingeholt wurden,
- warum diese Informationen ausreichend waren,
- welche Erwägungen der Kreditentscheidung zugrunde lagen und
- wie die Rückzahlungsfähigkeit bewertet wurde.
Auch gegenüber Verbrauchern werden die Informationspflichten erweitert. Bereits vor Vertragsschluss muss transparent erläutert werden, welche Unterlagen benötigt werden und weshalb diese für die Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich sind.
Welche Auswirkungen ergeben sich für die Praxis?
Die Reform wird zahlreiche Kreditprozesse beeinflussen.
Kreditinstitute und Finanzierungsvermittler sollten ihre internen Abläufe rechtzeitig überprüfen. Hierzu gehören insbesondere standardisierte Haushaltsrechnungen, überarbeitete Dokumentationsprozesse sowie Schulungen der Mitarbeiter.
Auch digitale Kreditstrecken müssen den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Automatisierte Entscheidungsverfahren werden künftig einer besonders sorgfältigen rechtlichen Prüfung bedürfen.
Für Verbraucher bedeutet die Reform zwar häufig einen höheren Aufwand bei der Antragstellung. Gleichzeitig erhöht sich jedoch die Transparenz der Kreditentscheidung und das Risiko einer finanziellen Überforderung soll reduziert werden.
Fazit
Die Änderungen des Darlehensrechts ab November 2026 stellen die Kreditwürdigkeitsprüfung noch stärker in den Mittelpunkt einer verantwortungsvollen Kreditvergabe. Kreditgeber müssen wirtschaftliche Verhältnisse umfassender prüfen und ihre Entscheidungen sorgfältiger dokumentieren. Verbraucher profitieren im Gegenzug von mehr Transparenz und einem verbesserten Schutz vor Überschuldung.
Über mich
Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht berate ich Banken, Finanzierungsvermittler, Unternehmen und Verbraucher in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Gerne unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen und stehe Ihnen bei Fragen rund um Verbraucherdarlehen, Kreditwürdigkeitsprüfungen und Finanzierungen beratend zur Seite.





