Fall Mollath – Justiz und Politik geraten ins Schlingern!

Es kommt Bewegung in den Fall Mollath und das ist auch allerhöchste Zeit, nachdem Gustl Mollath bereits seit fast 7 Jahren in der geschlossenen Psychiatrie verharren muss aufgrund eines -nach bisherigen Erkenntnissen- der wohl größten Justizskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Während der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller der Justiz im Mollath Verfahren schwere Fehler in der Urteilsbegründung gerade im Hinblick auf die Würdigung der Anschuldigungen der Ehefrau Mollaths als einziger Belastungszeugin vorwirft, schiebt der Präsident des OLG Nürnberg, Peter Küspert, die Verantwortung mit dem Ausdruck der richterlichen Allmächtigkeit auf den BGH, der für die Überprüfung von Urteilen nach dem Gesetz „einzig und allein“ zuständig sei. Richterliche Unterstützung bekommt er dabei vom Bayerischen Richterbund, der in einem offenen Brief Prof. Müller mit drohenden Worten angreift und auf eine äußerst unübliche Weise an die richterliche Unabhängigkeit erinnert und den Fall Mollath mit einer Verschwörungstheorie gleich setzt. Nicht nur, dass Prof. Müller auch Jura studiert hat, liegen doch die Fakten auf dem Tisch oder gibt es in Bayern kein Internet? Offenbar bemüht sich der Bayerische Richterbund zu retten, was zu retten ist. Ob ihm das gelingen wird, bezweifele ich sehr stark und auch hier gilt: Si tacuisses, und als unabhängiger Richter allemal! Im Übrigen bringt der offene Brief des Bayerischen Richterbunds nur eines an Licht! Nicht die geringsten PR-Kenntnisse und eine äußerst nervöse Anspannung bei der bayerischen Richterschaft! Es weiß doch niemand, wer alles in den Fall Mollath verwickelt ist und wie der Fall endet!

Zurück zum Präsidenten des OLG Nürnberg! Recht hat er, zumindest was den BGH anbetrifft! Der BGH ist aber auch letztinstanzlich zuständig bei Urteilen wegen Rechtsbeugung, Strafverteitelung im Amt und Falschaussage. Genau das wirft jetzt nämlich Rechtsanwalt Rainer Schmid den am Mollath-Verfahren Beteiligten vor und hat konsequenterweise Strafanzeige erstattet, die sich auch gegen die Bayerische Justizministerin richtet. Aufgrund der Informationen, die über das Internet abrufbar sind, ein durchaus nachvollziehbare und begründete Anzeige, meine ich. Da bleibt nur zu hoffen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger dem anschließen werden und ebenfalls Strafanzeige erstatten.
Die bayerische Justizministerin Merk ist ohnehin nicht mehr zu halten, nachdem sie unmittelbar nach der Urteilsbegründung im Fall Vanessa noch im Gerichtssaal Pressemeldungen des Justizministeriums verteilen ließ und sich jeder fragt: Hat das Ministerium eine Glaskugel, oder gab es Absprachen zwischen Gericht und Justizministerium oder gar Vorgaben?
Das Bild vom bayerischen Sumpf vervollständigt sich immer weiter, wenn jetzt auch noch die Staatsanwaltschaft Nürnberg „keine hinreichenden Gründe“ sieht für ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath, nach dem bereits im November 2011 ein Bekannter Mollaths an Eides statt versicherte, er könne sich an ein Gespräch erinnern, in dem Frau Mollath geäußert haben soll, ihr Mann sei irre, sie lasse ihn auf seinen Geisteszustand überprüfen und hänge ihm was an.
Wenn sich das Geflecht aus Politik und Justiz in Bayern da mal nicht auf dünnem Eis bewegt. Zwar wurde meines Wissens in Deutschland noch nie ein Richter oder Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung verurteilt, was schon für sich spricht, aber auch hier ändern sich die Zeiten! Da gehe ich jede Wette ein!

Yes, we do!

Kommentare

wem nutzt es, wenn Mollath in der Klapse sitzt?

Welcher Politiker war damals bzw. in den Jahren davor im Aufsichtsrat der Bank?

Im Fall Mollath darf man nicht nur das kriminelle Treiben der Justiz und deren käuflichen Huren, die Gutachter, betrachten, hier muß man auch feststellen, das seine damaligen Anwälte total versagt haben, sonst wäre dies nicht möglich gewesen, was da passiert ist. Hier hätte man schon im ersten Hauptverfahren einen Befangenheitsantrag nach dem anderen stellen müssen, erstens gegen den Richter und dann gegen die Gutachter. Niemand darf gegen seinen Willen medizinisch oder psychologisch untersucht werden, dazu gibt es unzählige Beschlüsse vom BVerfG. Man hätte daher schon während des Verfahrens, Anzeigen gegen die Verbrecher erstatten müssen und vor allem hätte man das Verfahren gleich bis zum EGMR nach Straßburg durchziehen müssen.
Auch heute noch hätte unser Adolf und vor allem ein gewisser Roland Freisler seine größte Freude mit der heutigen Justiz. Einer Justiz die ohne die geringste rechtliche Grundlage ihr Unwesen treibt. Seit 1990 hat das GG keinen Geltungsbereich mehr und ist deshalb ungültig. Seit 2006/2007 wurden bei der StPO, ZPO dem GVG die Paragraphen mit den Geltungsbereichen aufgehoben. Somit sind diese Gesetze ungültig wie das BVerfG und das BVerwG bereits in Urteilen festgestellt haben. Eine Gesetze wo ein Laie nicht ohne weiteres feststellen kann ist wegen dem Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Beim GVG wurde bereits 1949 der § 15 aufgehoben in dem einmal stand" Die Gerichte sind Staatsgerichte" Was sind sie nun? Sonder oder Ausnahmegerichte? Die sind aber rechtswidrig. Das BVerfG hat einmal festgestellt das Urteile die außerhalb des Geltungsbereichs des Art. 23 GG gefällt wurden absolut ungültige sind. Somit ist Herr Mollath sofort frei zu lassen. Eine Präambel hat keine Rechtswirkung, steht so in juristischen Wörterbüchern. ich frage mich nur was dieser Prof. Dr. Müller und Kollegen ihren Studenten beibringen. Die züchten am laufenden Band kleine Freislers heran.
Dazu ein Buch" Die Rechtsbeugermafia" geschrieben von einem anständigen Anwalt der seine Zulassung abgegeben hat weil er mit dieser Verbrecherjustiz nichts mehr zu tun haben wollte. das was der beschreibt gibt es in ganz Deutschland und nicht nur in Lübeck.
http://www.luebeck-kunterbunt.de/Rechtsbeugermafia.pdf

@ Ahnungoderahnungslos und alle anderen

Was im Falle Mollath geschieht, ist ein systematischer Bestandteil der Justizpraxis: Aus rechtsfremden Gründen wollen Richter ein Urteil machen, das in Anbetracht der Tatsachen nicht zu den Gesetzen passt. Also wird ein "Aliud" konstruiert, ein nicht den Tatsachen entsprechender Sachverhalt, der es aber erlaubt, das von den Richtern angestrebte Urteil vor dem Hintergrund der Gesetzeslage zu sprechen.

Dazu werden alle Tatsachen, die nicht zu dem Urteil passen würden, außer Acht gelassen, dazu werden im Grunde unbewiesene Vorwürfe als bewiesen angesehen, dazu werden wahre Tatsachen fehlinterpretiert, und dazu werden Gutachter eingesetzt, die den Richtern alles bescheinigen, was diese bescheinigt haben wollen.

Gustl Mollath ist nir die sichtbar gewordene Spitze eines Eisgebirges - anders als die Medien es vorspiegeln, und deren Vorspiegelungen werden nach wie vor vom größten Teil des Volkes als Realität begriffen, gab es in der BRD noch nie einen Rechtsstaat, war die gezielte Manipulation aus rechtsfremden Gründen schon immer das täglich Brot der Gerichte.

Ich verweise auf den Skandalfall Vera Brühne, der sich bereits vor Jahrzehnten abspielte, bei dem die Justiz haarsträubend manipulierte, dabei von Kampagnen der Schmutzmedien in teuflischer Weise unterstützt wurde.

Was im Fall Mollath geschah, das Wegsperren eines gesunden Menschen, der überhaupt keine Gefahr darstellt, geschieht Jahr für Jahr in tausenden von Fällen, nach denen kein Hahn kräht. Ebenso werden jährlich tausende von Kindern aus glücklichen Familienbeziehungen herausgerissen ("Kinderklau"), während der Staat dort, wo Kinder tatsächlich bedroht sind, praktisch wegsieht.

Hopkins schrieb:

"Im Fall Mollath darf man nicht nur das kriminelle Treiben der Justiz und deren käuflichen Huren, die Gutachter, betrachten, hier muß man auch feststellen, das seine damaligen Anwälte total versagt haben, sonst wäre dies nicht möglich gewesen, was da passiert ist."

=> Der mit Abstand größte Teil der Rechtsanwaltschaft ist als Komplize der zementierten Willkürjustiz aufzufassen und lebt dabei wirtschaftlich nicht schlecht bis sehr gut.

Es ist noch kein halbes Jahr her, da hatte ich ca. 15.000 Flyer im Internet stehen, jeder mit den Adressangaben eines Anwaltes, die in den meisten Fällen auch auf Google-Seite 1 der Anwälte standen (Anarchie machts möglich - Unterstützung durch Hacker).

Auf den Flyern gab ich Hinweise auf Willkürjustiz mit LINKS, und beschuldigte die Anwaltschaft generell der Kollaboration mit einem faschistoiden Rechtssystem, warnte deshalb vor allen Rechtsanwälten.
Leider machte mein Hoster (one.com) das nicht mit, abgesehen davon stellten mehr als ein Dutzend RAINNeN Strafanzeige, was mir aber nichts ausmacht.

Bei RAin Heidrun Jakobs - auch wenn ihr kein Flyer gewidmet war - möchte ich mich entschuldigen: Sie gehört nicht zu denen, die ich meinte.

Erste Hilfe - in die Benachrichtigungsliste bei Abgeordnetenwatch

Wer aktiv werden möchte, muß glücklicherweise nicht mal den Hintern
hochkriegen!

Es genügt, einmal heftig am Strohalm des XXL-Getränke-Bechers zu
saugen, einen kräftigen Schluck Tempranillo zu schlürfen oder eine
Maß Bier runterzustürzen - und dann:

In die Interessentenliste auf Abgeordnetenwatch eintragen, und zwar
bei den Fragen an Frau Dr. Beate Merk zum Fall Mollath.

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193.html

Aufwand minimal, Wirkung maximal.

Eine weitere Unterbringung ist nur durch eine fortbestehende Gefahr für die Öffentlichkeit zu rechtfertigen.
Das letzte Gutachten (wann von wem?), das eine weitere Unterbringung befürwortet, begründet dies vor allem mit einem Beharren auf Wahnvorstellungen. Da sich diese "Wahnvorstellungen" als wahr, herausgestellt haben, besteht doch ausreichend Bedarf für ein Gutachten "außer der Reihe". Wieso ist es so schwer ein solches Gutachten in die Wege zu leiten.

Dieser Fall erschüttert das Vertrauen in einem Rechtsstaat zu leben zutiefst.

@ ändern sich die Zeiten! Da gehe ich jede Wette ein!

Schon verloren !
Solche Fälle gibt es regelmäßig und überall ! Das ist das übliche Machtprotzerei gegenüber dem Volk.

Fraglich ist nur, warum dieser spezielle Fall so Wellen schlägt? Hofft man, damit die Bayrische Regierung abzusetzen - ist immer noch CSU - falls ich da noch auf aktuellem Stand bin - oder welche Interessen sind sonst im Hintergrund, damit der geneigte Zuschauer mit diesem Fall denkt und tut, was er soll ?

Beobachtet selbst :
wäre das ernst gemeint, müßten nicht nur die betreffenden aktuellen Politiker, sondern auch die verantwortlichen Politiker der letzten 7 Jahre sowie die Beteiligten Richter und Staatsanwälte nebeneinander auf der Anklagebank Platz nehmen und dürften sich hinterher eine Zelle teilen für die nächsten mindestens 7 Jahre.

Ich wette, daß nichts passiert.
Bestenfalls tritt die aktuelle Ministerin zurück und ein ausgewürfelter Jurist geht in vorzeitigen Ruhestand.
mfg zdago

@ Sigrid Dold

Das Problem in diesem System ist doch, das diese Herrschaften die den Herrn Mollath in die Klapse eingeliefert haben niemals zu geben werden das sie sich geirrt haben. Ein deutsches Polit - und Beamtenschwein (Richter) hat immer Recht und irrt sich nie. Also wird sich keiner von den Klapseärzten dazu herab lassen und zugeben das Herr Mollath zu Unrecht, seit fasst 7 Jahren in der Klapse ist. Wie schon vorher gesagt, haben seine Anwälte total versagt, sonst müßte schon längst ein Wideraufnahmeverfahren laufen. Er kommt jetzt auch nicht frei, auch wenn es die Opposition im Landtag schafft, die Merkl ab zu sägen. Die Karre steckt zu tief im Dreck. Er hat nur eine Chance wenn das BVerfG oder der EMRK in Straßburg zu dem Ergebnis kommt hier handelt es sich um eine Grund- oder Menschenrechtsverletzung, aber das kann noch Jahre dauern. Im Prinzip gehören sich alle Beteiltigten an die Wand gestellt, aber dann ist er immer noch nicht frei.

Hier haben wir es wieder einmal mit einem Fall , wie bei Dr. Lex Corten aus Hamburg , zu tun.
Dieser hatte seine Frau derzeit in die Psychiatrie einweisen lassen.
Der Fall hat sich in den Jahren 1950-1951 ereignet.

(Historisches Archiv 269 , vom 16. 11. 1951, Lex Corten)
" Hamburger Abendblatt "

Wo keine effektive Kontrolle staatlicher Machtausübung besteht, da stellt sich Willkür ganz von selbst ein, da eben nicht nur Heilige in die Ämter der Justiz berufen werden.
Sogar StGB-Standardkommentare (wie der von Fischer) belegen, dass § 339 StGB (Rechtsbeugung) weder nach 1945 noch nach 1989 eine Rolle gespielt hat.
Solange die Durchsetzbarkeit eines solchen Straftatbestandes nicht verfahrenstechnisch abgesichert wird, wird sich nichts daran ändern, dass auch die schlimmste Form von richterlicher Willkür ungeahndet bleibt.
Der Staatsanwalt aus dem Büro neben wird niemals gegen einen Kollegen auch nur ernsthaft ermitteln, weil er sich dann den Unmut seiner gesamten Kollegenschar zuziehen würde.
Um einen Menschen mit Mitteln des Rechts zu vernichten, braucht es nur das einvernehmliche Zusammenwirken von 2 Berufsrichtern eines Landgerichts, einen Staatsanwalt, einen Gefälligkeitsgutachter und einen Pflichtverteidiger- Rechtsanwalt, der überhaupt keine Ahnung vom Strafrecht hat und / oder es niemals wagen würde, sich mit der heimischen Justiz anzulegen. Das ist - gerade in der Provinz - für fast alle Anwälte ein ungeschriebenes Gesetz, dass man es sich nicht mit den Richtern am Ort seiner Niederlassung verderben kann. Eine Entschuldigung ist das aber nicht, ein Anwalt darf seinen Mandanten nicht aus Angst vor der Justiz förmlich verraten und verkaufen. Ein solcher Anwalt muss jede Selbstachtung verlieren,
Ein Anwalt, der nur die Wahrheit sagt und auch jede Rechtsbeugung zur Anzeigung bringen würde, muss mit Repressalien rechnen.
Ich selbst bin Rechtsanwalt, wäre es aber fast nicht geworden, weil ich Ende 2003 - damals noch Jurastudent - von der Trierer Justiz wirklich mit allen Mitteln fertig gemacht werden sollte, ähnlich wie Mullath, aber mit dem Vorteil, dass ich mich schon selbst verteidigen konnte und Bekannte hatten, die mutig für mich eingetreten sind und Staatsanwälte und Schöffenrichter persönlich angesprochen und kritisiert haben für ihr Treiben. Schon das war eine wesentliche Hilfe.
Als Anwalt habe ich etliche Male Richter und Staasanwälte angezeigt, nie willkürlich, immer nur in absolut begründeten Fällen. Nie hat das was bewirkt. Alle Verfahren wurden mit Standardphrasen eingestellt, bei Beschwerden hierzu wurde ich mit dem pauschalen Hinweis abgespeist, dass man da schon deshalb nichts machen könne, weil es ja die richterliche Unabhängigkeit gebe - als wenn das ein Freifahrtschein für Willkür, Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung (durch willkürliche Urteile) wäre.
Was also kann man tun als Bürger ? Schwierig, darauf eine Antwort zu geben, da der Rechtsstaat hier eindeutig versagt und alle Amtswalter bis hoch zum Justizminister jede Kooperation verweigern, wenn man einen Richter oder Staatsanwalt strafrechtlich verantwortlich machen will.
Deshalb müssten hier alle nach einer Lösung suchen, da jeder von uns irgendwann unschuldig im Psychiatrieknast landen kann, wenn wir keine Wege finden, uns gegen diese Willkür effektiv zu wehren. Wir alle (!!) sind betroffen, nicht nur Mullath, ganz unabhängig davon, dass Mullath kein Ausnahmefall ist. Wie einige, offenbar praktisch erfahrene Kollegen hier schon angemerkt haben, werden auch hier in der BRD viele Menschen mit Mitteln des Rechts systematisch fertig gemacht. Das Spiel ist auch sehr leicht durchzusetzten, weil Familie, Nachbarn und Gemeinschaft nicht mehr wirklich funktionieren. Und wenn einer erst einmal den Stempel "gemeingefährlicher Straftäter" erhalten hat, dann spielt es höchstens noch für den allerbesten Freund eine Rolle, dass dieser Stempel auf willkürlichen Wegen vergeben worden ist. Sonst wenden sich alle von einem solchen Justizopfer ab, ohne dessen Schicksal auch nur zu reflektieren. Wer das nicht selbst erlebt hat, kann es sich gar nicht wirklich vorstellen, dass die Justiz auch hierzulande systematisch Menschen entrechten und zerstören kann, und das ohne jede Furcht vor Strafe oder Öffentlichkeit.
Das Buch "Recht und Gerechtigkeit" von Kachelmann geht nur auf einen kleinen Teilaspekt des Gesamtproblems ein. Die Realität ist noch sehr viel schlimmer als der Schweizer Kachelmann ahnen kann, obwohl er sich wirklich viel Mühe gegeben hat.

In solchen Skandalfällen müssten sich hunderte Bürger vor dem Gerichtsgebäude versammeln und solche Richter und Staatsanwälte, die da mitgemacht haben, persönlich ansprechen und unter Druck setzen. Nichts schreckt Verbrecher mehr ab als eine unerschrockene große Öffentlichkeit, die unerbittlich auf lückenlose Aufklärung dringt. Die Bürger müssen sich organisieren, Flyer müssten überall verteilt werden, Politiker vor Ort angesprochen werden, jeder in der Stadt müsste Details erfahren und auch erfahren, wie die Personen in der Justiz heißen, die da mitgemacht haben. Die Proteste müssten so lange fortgeführt werden, bis diese Richter schließlich straf- und disziplinarrechtlich verantwortlich gemacht werden und das Opfer der Willkür rehabilitiert und entschädigt worden ist.

Meines Wissens war der Stauferkaiser Friedrich II. (bis 1250) der letzte Regent in Europa, der die Gefahr erkannt hat, die droht, wenn die reichen Städte und Städter ihre Richter selbst bestimmen können.
Wenn seine Ideen heute umgesetzt würden, dann hätten wir einen Rechtsstaat !
Ein paar Eckdaten: Der Staufer Friedrich II. bestand darauf, dass nur er als Kaiser (als Funktion Gottes in der Welt, um den Zugang des einfachen Mannes zum Recht zu garantieren) Richter einsetzen und kontrollieren darf. Weiter durfte ein Richter niemals dort richten, wo er aufgewachsen ist oder gesellschaftlich verbunden war. Auch war es den Richtern verboten, sich dort - wo sie schließlich tätig waren - gesellschaftlich zu verbinden. Zudem wurden diese Richter alle paar Jahre versetzt. Bei einer Beschwerde über einen Richter befasste sich der Kaiser persönlich mit der Beschwerde, jeder einfache Mann konnte in einer solchen Sache direkt zur Kanzlei des Kaisers gehen und dort seine Beschwerde vortragen. Wenn das eine Verleumdung war, dann wurde der Beschwerdeführer bestraft, wenn die Beschwerde begründet war, dann wurde der Richter aus seinem Amt entfernt und schwer bestraft.

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