Fall Mollath – Justiz und Politik geraten ins Schlingern!

Es kommt Bewegung in den Fall Mollath und das ist auch allerhöchste Zeit, nachdem Gustl Mollath bereits seit fast 7 Jahren in der geschlossenen Psychiatrie verharren muss aufgrund eines -nach bisherigen Erkenntnissen- der wohl größten Justizskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Während der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller der Justiz im Mollath Verfahren schwere Fehler in der Urteilsbegründung gerade im Hinblick auf die Würdigung der Anschuldigungen der Ehefrau Mollaths als einziger Belastungszeugin vorwirft, schiebt der Präsident des OLG Nürnberg, Peter Küspert, die Verantwortung mit dem Ausdruck der richterlichen Allmächtigkeit auf den BGH, der für die Überprüfung von Urteilen nach dem Gesetz „einzig und allein“ zuständig sei. Richterliche Unterstützung bekommt er dabei vom Bayerischen Richterbund, der in einem offenen Brief Prof. Müller mit drohenden Worten angreift und auf eine äußerst unübliche Weise an die richterliche Unabhängigkeit erinnert und den Fall Mollath mit einer Verschwörungstheorie gleich setzt. Nicht nur, dass Prof. Müller auch Jura studiert hat, liegen doch die Fakten auf dem Tisch oder gibt es in Bayern kein Internet? Offenbar bemüht sich der Bayerische Richterbund zu retten, was zu retten ist. Ob ihm das gelingen wird, bezweifele ich sehr stark und auch hier gilt: Si tacuisses, und als unabhängiger Richter allemal! Im Übrigen bringt der offene Brief des Bayerischen Richterbunds nur eines an Licht! Nicht die geringsten PR-Kenntnisse und eine äußerst nervöse Anspannung bei der bayerischen Richterschaft! Es weiß doch niemand, wer alles in den Fall Mollath verwickelt ist und wie der Fall endet!

Zurück zum Präsidenten des OLG Nürnberg! Recht hat er, zumindest was den BGH anbetrifft! Der BGH ist aber auch letztinstanzlich zuständig bei Urteilen wegen Rechtsbeugung, Strafverteitelung im Amt und Falschaussage. Genau das wirft jetzt nämlich Rechtsanwalt Rainer Schmid den am Mollath-Verfahren Beteiligten vor und hat konsequenterweise Strafanzeige erstattet, die sich auch gegen die Bayerische Justizministerin richtet. Aufgrund der Informationen, die über das Internet abrufbar sind, ein durchaus nachvollziehbare und begründete Anzeige, meine ich. Da bleibt nur zu hoffen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger dem anschließen werden und ebenfalls Strafanzeige erstatten.
Die bayerische Justizministerin Merk ist ohnehin nicht mehr zu halten, nachdem sie unmittelbar nach der Urteilsbegründung im Fall Vanessa noch im Gerichtssaal Pressemeldungen des Justizministeriums verteilen ließ und sich jeder fragt: Hat das Ministerium eine Glaskugel, oder gab es Absprachen zwischen Gericht und Justizministerium oder gar Vorgaben?
Das Bild vom bayerischen Sumpf vervollständigt sich immer weiter, wenn jetzt auch noch die Staatsanwaltschaft Nürnberg „keine hinreichenden Gründe“ sieht für ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath, nach dem bereits im November 2011 ein Bekannter Mollaths an Eides statt versicherte, er könne sich an ein Gespräch erinnern, in dem Frau Mollath geäußert haben soll, ihr Mann sei irre, sie lasse ihn auf seinen Geisteszustand überprüfen und hänge ihm was an.
Wenn sich das Geflecht aus Politik und Justiz in Bayern da mal nicht auf dünnem Eis bewegt. Zwar wurde meines Wissens in Deutschland noch nie ein Richter oder Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung verurteilt, was schon für sich spricht, aber auch hier ändern sich die Zeiten! Da gehe ich jede Wette ein!

Yes, we do!

Kommentare

Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihren Hinweis, aber ich habe einen Eid geleistet, dass solche Menschen wie Sie zukünftig nicht mehr in Amt und Würden dastehen, verlassen Sie sich drauf!

Zu Ihrem Schlussatz:

Es sind bereits Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt worden.

Ich erinnere mich an einen Betreuungsrichter, der Betreuungsprotokolle gefälscht hatte. Aufgeflogen ist dies, weil der Richter ein Protokoll gefertigt hatte, der Betreute aber bereits verstorben war...

Einfach mal in Juris recherchieren. :)

Ich glaube, der Beitrag von Horst S. war als Satire gemeint, und eigentlich gar nicht so schlecht gelungen. Genau das, was er im letzten Absatz schreibt, ist ja zu befürchten.

da hilft alles nichts,
der Richter und alle kommen wie üblich ungeschoren davon, da sich hier alle wieder hinter unserer Gesetzgebung verstecken können und Richter ja besonders geschützt sind.
Die Politik ist auch nicht fähig, endlich mal geeignete Gesetze zu erlassen, die es ermöglichen, solche Leute im ach so hoch gelobten Rechtsstaat zur Rechenschaft zu ziehen.
Richtig wäre hier, dass der Richter, die Gutachter und sonstige Beteiligte die dreifache Strafe des Verurteilten unter erschwerten Bedingungen verbüßen müssten.

Da wären wir beim nächsten Thema:
11 Euro für unschuldig in Haft sitzende.
ES gehörte sich jeder Justizminister, der dieser Regelung zustimmte, selbst in Haft .
Es könnte doch kostenneutral gehalten werden, wenn man Juristen, die Fehler machen, einfach zum Schadensersatz heranziehen würde.
In schlimmen Fällen das GEhalt einbehalten und den von diesen Geschädigen übergeben, wie gesagt, über einen Zeitraum der der dreifachen Zeit der verhängten Strafe entspricht.
Dann würden die auch mal überlgen.

Aber zum Schluss:
Es nützt alles nichts, wenn das Deutsche volk nicht endlich mal aufsteht und rebelliert.
sonst werden solche Typen, ob Juristen, Beamte oder Politiker doch niemals greifbar und zur gerechten Verantwortung gezogen werden können.

man beachte auch den Fall Stellwag
der geschah doch beim gleichen Amtsgericht, hätten die beteiligten damals die Dreifache Strafe bekommen, sie säße 24 Jahre und das hätten sie verdient.
Ihr Gehalt hätte eingezogen werden können und als Ausgleich an Herrn Stellwag bezalt werden können.

Dann wäre es gerecht.

Ich bin selber im psychiatrischen Bereich tätig, aber es verschlägt mir echt die Sprache, was da passiert. Natürlich sollte man nicht vorschnell urteilen. Aber aus den Berichten wird ja nie und nimmer klar, dass Herr Mollath nun einen Wahn hat. Und selbst wenn er ihn hätte, daraus würde nicht zwangsläufig eine Allgemeingefährdung entstehen, die eine Unterbringung in der Forensik rechtfertigt. Es leben zig Leute in Deutschland, die in einem Wahnsystem verstrickt sind. Aber daraus lässt sich nie und nimmer eine Allgemeingefährdung ableiten. Und schon gar nicht eine Eigengefahr. Wenn überhaupt könnte man ja behaupten, dass er seiner Frau Rache antun wollte. Das wäre dann aber eine Straftat und kein forensischer Grund.

Es liegt doch auf der Hand, dass hier gerade eine juristische Überprüfung ausgeschaltet wurde. Und das mit Zutun von Juristen, Ärzten und Politikern.

Wo ist das Motiv ? Ist es so weltfremd zu denken, dass hier Seilschaften der CSU geschützt werden ?

In den Berichten ergeben sich überhaupt keine Hinweise für formale oder inhaltliche Denkstörungen einer Psychose bzw. eines Wahnsystems. Er agiert vielleicht ungeschickt, weil aufgebracht. Lässt sich provozieren. Was man nur zu gut verstehen kann. Die Anschuldigungen seiner Frau werden 16 Monate nach der angeblichen Tat zur Anzeige gebracht, da drohten der Frau selber schon Gefängnis. Angeblich soll sich die Ärztin, die die Körperverletzungen attestiert haben soll, nicht an den Fall erinnern. Dafür aber die Sprechstundenhilfe ggf. mit Papier für ein gefälschtes Attest ausgeholfen haben.
Mir ist völlig rätselhaft, wie ein Mann dann aber 7 Jahre in der Forensik verbleiben muss. Immerhin sind da ja auch in der Forensik selber Pfleger und Ärzte, die da doch aufschreien müssten. Hier gehören Behandlung bzw. auch Überprüfungen des Unterbringungsgrundes zum Alltag.

Wenn sich die Behauptungen von Mollath als wahr herausstellen bzw. ihm Unrecht getan wurde, reicht ein Rücktritt von Ministerin Merck nicht aus. Dann steht doch das gesammte System der Forensik bzw. die beteiligen Ärzte und Leiter der forensischen Ateilungen am Pranger. Und ich hoffe, dass dies neben den juristischen Konsequenzen auch berufsrechtlich sowohl auf Seite der Ärzte wie auch Juristen geahndet wird.
Sonst muss man seinen Beruf als Arzt wirklich in Frage stellen.

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