Rüsselsheimer Volksbank eG wegen unwirksamer Widerrufsbelehrung verurteilt
Heidrun Jakobs - 02. März 2017
Mit Urteil vom 21.02.2017 hat das Landgericht Darmstadt in einem von mir gegen die Rüsselheimer Volksbank eG geführten Verfahren entschieden, dass die von der Bank verwendete Widerrufsbelehrung zu einem Immobilardarlehensvertrag unwirksam ist und der Darlehensvertrag auch Jahre nach dem Abschluss noch widerrufen werden konnte.