Blog von Heidrun Jakobs

OLG Nürnberg: Auslagenklausel der Sparkassen gegenüber Verbrauchern unwirksam

Spalt, 14.02.2011. Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG Nürnberg) hat mit Urteil vom 25.01.2011, Aktenzeichen 3 U 1606/10, entschieden, dass die Klausel Nr. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB Sparkassen), die von allen Sparkassen bundesweit identisch verwendet wird, unwirksam ist. Das Urteil hat bundesweite Bedeutung, da die Klausel mit inhaltsgleichem Wortlaut auch von den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken verwendet wird. Die Klausel lautet wie folgt:

Bearbeitungsgebühr für Sparkassen-Privatkredit rechtswidrig

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) hat erneut einen wichtigen Sieg für alle Sparkassenkunden errungen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 02.12.2010 (Aktenzeichen 8 U 1461/10) dürfen Sparkassen von ihren Privatkunden keine Bearbeitungsgebühr für Privatkredite mehr fordern.

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