Blog von Heidrun Jakobs

OLG Nürnberg: Auslagenklausel der Sparkassen gegenüber Verbrauchern unwirksam

Spalt, 14.02.2011. Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG Nürnberg) hat mit Urteil vom 25.01.2011, Aktenzeichen 3 U 1606/10, entschieden, dass die Klausel Nr. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB Sparkassen), die von allen Sparkassen bundesweit identisch verwendet wird, unwirksam ist. Das Urteil hat bundesweite Bedeutung, da die Klausel mit inhaltsgleichem Wortlaut auch von den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken verwendet wird. Die Klausel lautet wie folgt:

Angela Merkel, die gefeierte Frontfrau und 45 Bundeswehr-Tote in Afghanistan

Angela Merkel lässt sich als Frontfrau in Afghanistan feiern während gleichzeitig die Eltern des 45. getöteten Soldaten noch nicht einmal vom Tod ihres Sohnes erfahren haben. Es ist längst keine Frage mehr des schlechten Geschmacks diesen Krieg zu unterstützen. Es ist eine politische Verpflichtung diesen Krieg sofort zu beenden. Jeder gefallene Soldat ist einer zuviel.

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