Blog von Heidrun Jakobs

Aus dem Leben eines MLP-Beraters: Ein Erfahrungsbericht!

Wir sind immer wieder aufs Neue bestürzt, wie es den angeblich selbstständigen MLP-Consultants in ihren Geschäftsstellen ergeht. Wir haben uns daher entschlossen, den nachfolgenden Erfahrungsbericht mit Zustimmung unseres Mandanten zu veröffentlichen, um allen denjenigen, die sich bei MLP als Consultant bewerben wollen, ein Bespiel zu geben, wie eine MLP- Karriere so aussehen kann. Von der erheblichen Verschuldung gegenüber MLP nach einigen Monaten der Beschäftigung ganz zu schweigen.

Also liebe Existenzgründer: Finger weg von MLP!

Nepper, Schlepper, Bauernfänger?

Sie werden wieder beworben in großflächigen ansehnlichen Stellenanzeigen: Die Jung-Consultants beim Top-Arbeitgeber Deutschland 2009!

Wir nehmen die Angebote des Top-Arbeitgebers Deutschland aus unserer Beratungspraxis heraus unter die Lupe:

Arbeitgeber? Schon hier bleibt so manchem die Spucke weg: Arbeitgeber ja, wenn es um die Einhaltung von auferlegten Pflichten der Jung-Consultants geht. Sollte sich jedoch einer wagen, auch Rechte einzufordern, ist der Jung-Consultant dann ganz schnell ein 84er, sprich ein selbständiger Handelsvertreter nach § 84 HGB.

Was haben österreichische Richter, was unsere Richter nicht haben?

Der Oberste Gerichtshof Österreichs in Wien (OGH) hat in einem Urteil gegen den Finanzdienstleister MLP AG entschieden, dass ein ehemaliger selbstständiger Berater Anrecht auf die Vorteile eines Angestellten-Dienstverhältnisses hat. So jedenfalls die jüngsten Pressemitteilungen.

Bereits hier ist schon eine Korrektur vorzunehmen. War der ehemalige MLP’ler tatsächlich selbstständig?

MLP räumt durchschnittliche Verschuldung eines MLP-Beraters von € 12.320,– ein.

Im Streit um die Rückforderungen von Provisionsvorschüssen hat MLP nunmehr in einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Offenbach unstreitig gestellt, dass jeder Berater durchschnittlich mit € 12.230,– verschuldet ist.

Dieser Betrag lässt sich errechnen durch die von MLP an die Bafin gemeldeten, gesamten Vorschusszahlungen an Berater im Jahr 2005 dividiert durch die Anzahl der Berater.

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