Blog von Heidrun Jakobs

Kachelmann-Prozess: Jetzt erst Recht!

Der Kollege Vetter war so freundlich und hatte auf den Terminsbericht von Gisela Friedrichsen in spiegel-online hingewiesen.

Was ich bisher nicht wusste: Die Verteidigung hatte gestern beantragt, das mutmaßliche Opfer über ihr Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren und das Landgericht Mannheim hat dies abgelehnt. Schon schlimm genug, dass ein Verteidiger dies beantragen muss.

Kachelmann-Prozess: Die Profis vom Landgericht Mannheim

Was sich das Landgericht Mannheim im Kachelmann-Prozess nacheinander leistete, wird sicherlich den Bundesgerichtshof veranlassen, Richter Seidling und seiner Crew eine juristische Watschen nacheinander auszuteilen. Ich meine, das reicht noch nicht. Es ist an der Zeit,  Disziplinarverfahren einzuleiten, denn diese Posse aus Mannheim kann sich ein Rechtsstaat nun wirklich nicht mehr leisten.

Ankündigung: Wie MLP Prozesse führt – eine Fortsetzungsstory!

Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass ich viele ausgeschiedene Ex-MLP’ler anwaltlich betreue und die Flut von MLP Consultants, die nach spätestens 1 ½ Jahren das Handtuch schmeißen oder von MLP geschmissen werden, reisst bis heute nicht ab.

Nun, irgendwie scheint MLP sich fürchterlich daran zu stören, dass die ausgeschiedenen Consultants gerade von mir vertreten werden, denn man hat von dort weder Kosten noch Mühe noch Aufwand gescheut, mich zu veranlassen, keine MLP-Mandate mehr zu übernehmen.

Stuttgart 21: Herr Ministerpräsident Mappus, treten Sie zurück!

Richtig, Herr Ministerpräsident Mappus! Keiner steht über dem Recht! Auch Sie und Ihr Innenminister nicht und deshalb gehören die Vorgänge um das Vorgehen der Polizei bei der angemeldeten Grossdemonstration gegen Stuttgart 21 restlos aufgeklärt.

Die Presse spricht von bis zu 400 verletzten Demonstranten, darunter auch viele Kinder und Jugendliche, die mit Wasserwerfern, Pfeffersprays und Tränengas traktiert wurden. Ich habe von 6 gebrochenen Nasen bei Jugendlichen gelesen und in einem Fall sogar von einer drohenden Erblindung.

SfB fordert gesetzliche Verpflichtung für Kreditinstitute niedrige Zinssätze an Kunden weiter zu geben

Spalt, 27.09.2010. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) kritisiert die Zinsabzocke der Banken bei Dispokrediten scharf. Verbraucher müssen zum Teil 14 Prozent Zinsen für die Überziehung ihres Kontos zahlen. Wenn das Konto über den Disporahmen überzogen wird sind sogar bis zu 19,25 Prozent Zinsen fällig.

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