„Schweigen Sie zu dem Schwarzgeldkomplex" – Schöffe im Fall Mollath packt aus!

Die bayerische Justizministerin sieht sich im Fall Mollath als Opfer einer Hetzkampagne. Während dessen kommen immer mehr Einzelheiten des Skandalprozesses im Fall Mollath ans Licht. „Schweigen Sie zu dem Schwarzgeldkomplex" soll der Vorsitzende Richter Otto Brixner den angeklagten Mollath immer wieder zurecht gewiesen haben! Der beteiligte Schöffe, ein ehemaliger Klinikdirektor, der nach eigenen Angaben an etwa 60 Verfahren beteiligt gewesen sein soll, habe einen so scharfen richterlichen Ton wie in dem Prozess gegen Mollath nie vorher oder hinterher erlebt.

Gustl Mollath hatte im Jahr Strafanzeige 2003 erstattet, nachdem er Hinweise erhalten hatte, dass die Hypo-Vereinsbank in einen riesigen Schwarzgeldskandal verwickelt ist. Die Strafanzeige soll belegt gewesen sein, dennoch hatte sich die Staatsanwaltschaft geweigert, der Anzeige nachzugehen. Stattdessen wurde Gustl Mollath aufgrund einer Strafanzeige seiner ehemaligen Frau in die Psychiatrie eingewiesen, weil er gutachterlich als gefährlich eingestuft wurde. Nunmehr bringt ein interner, bislang unter Verschluss gehaltener Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank aus dem Jahr 2003 zu Tage, dass die Schwarzgeldvorwürfe sehr wohl zutrafen.
Wen schützt die Justiz und die Politik, sollen doch „Persönlichkeiten“ in den Schwarzgeldskandal verwickelt sein? Das wird sich jetzt jeder unbefangene Leser fragen. Ich mich auch! Anders kann man sich eine solche Vorgehensweise nicht mehr erklären, wenn trotz einer fundierten Strafanzeige keine Ermittlungen aufgenommen werden. Anstatt den Vorgang restlos aufzuklären, sieht sich die bayerische Justizministerin jetzt als Opfer! Damit hat sie gezeigt, dass sie sich in einem Verfahren, die es in einem Rechtsstaat eigentlich nicht geben sollte, als Justizministerin mehr als untauglich erwiesen hat. Und das war es jetzt wohl für die CSU bei der Bayerischen Landtagswahl im nächsten Jahr. Dafür sollten die größeren und kleineren Skandale in der jüngsten Vergangenheit schon gesorgt haben. Und das ist gut so!
Warum die Opposition die Ministerin immer noch mit Samthandschuhen anfasst, muss ebenso hinterfragt werden. Da kann man eigentlich nur raten, wer alles in den Schwarzgeldskandal der Hypo-Vereinsbank verwickelt ist! Aber dennoch: Ich gehe davon aus, dass der Fall Mollath ein Einzelfall ist. Ich habe viele Verfahren vor der 7. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth geführt, ebenso vor dem 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg. In keinem Fall hatte ich irgendeinen Grund zur Beanstandung. Besonders die Richterin Scheib des 3. Zivilsenates hat sich als Richterin mit außerordentlich fundierten juristischen Kenntnissen und einer absoluten sachgerechten Verfahrensführung erwiesen. Aber es waren auch nur Zivilverfahren und es ging nicht um einen riesigen Schwarzgeldskandal! Und es gibt eben auch andere: Beim Vizepräsidenten des Landgerichts Nürnberg-Fürth Hölzel musste ich in einem MLP-Verfahren mit einem Befangenheitsantrag schon heftig auf die Tube drücken, damit die Regeln der ZPO auch eingehalten werden. Aber das ist schließlich mein Job! Was wir aber aus dem Fall Mollath mitnehmen sollten? Auf Antrag muss eine Videoübertragung von mündlichen Verhandlungen direkt ins Internet zugelassen werden! Dann hätte sich der Vorsitzende Richter Otto Brixner sicherlich die eine oder andere Äußerung überlegt. Eine unabhängige Justiz braucht eine verbesserte Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Denn wir wollen auch weiterhin in einem Rechtsstaat leben!

Yes, we do!

Kommentare

Meimnungsäußerung

Nach Debatten im Beckblog von Prof. Müller, der Fallschilderungen hier, bei Spiegel-online, der SZ und Telepolis und vor allem dieser beiden Dokumente

http://www.gustl-for-help.de/download/2011-08-2011-11-Braun-Eidesstattli... [2011]
http://www.gustl-for-help.de/download/2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassun... [2012]

möchte ich nur noch sagen: zwei Personen sollten endlich raus – Frau Beate Merk aus dem Bayrischen Staatsministerium für Justiz und Herr Gustl Mollath aus der Bayrischen Psychiatrie.
Am besten heute noch.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Richard Albrecht

> Und das war es jetzt wohl für die CSU bei der Bayerischen
> Landtagswahl im nächsten Jahr. Dafür sollten die größeren und
> kleineren Skandale in der jüngsten Vergangenheit schon gesorgt
> haben.

Und all die Skandale in den letzten Jahrzehnten?
Sie glauben noch an den Weihnachtsmann?

Wow! Schöffe packt endlich über Dinge aus, die damals in öffentlicher Verhandlung gesagt wurden! Whistleblowing at its best! Wir fordern: Regelmäßige öffentliche Vernehmungen von Schöffen über die Prozesse, an denen sie beteiligt waren!

Und natürlich: Zukünftig alle Strafprozesse ins Internet! Besonders die mit den immer wieder interessanten Ausführungen zum Geisteszustand des Angeklagten! Endlich wird man vom Sofa aus sehen können, wie die Bösewichte alle aussehen! Sinnvoll auch, damit sich das Volk anschauen kann, wer da diese immer wieder unsäglich milden Urteile gegen Sittlichkeitstäter spricht, und denen auf dem Nachhauseweg ordentlich die Meinung sagen kann!

Frau Jakobs LL.M. for Justizminister!

Etwas armselig von dem Schöffen, dass er jetzt nach Jahren seine Kritikfähigkeit entdeckt. Immerhin ging es im Verfahren um psychiatrische Auffälligkeiten, für deren Beurteilung der Schöffe vielleicht eigene Sachkunde gehabt hätte. Es mag ja sein, dass der Berufsrichter "seine" Schöffen gerne steuert, aber als Klinikdirektor sollte der Herr auch bei seinem Schöffenamt etwas mehr Standing und Selbstbewusstsein aufweisen.
Zur Beratung und Abstimmung beim damaligen Urteil äußert sich der Ex-Schöffe schlauerweise nicht.

Schön zu lesen, dass auch Sie diesen ungeheuerliche Skandal aufgreifen. Die Ministerin ist meiner Meinung nach nicht mehr tragbar und sollte schleunigst zurücktreten. Selbst die eindeutige Beweislage und Berichterstattung scheinen sie aber nicht umstimmen zu können.

Nicht nur im Fall Gustl Mollath, sondern auch im Fall Ulvi Kulac hat Staatsministerin Merk vor dem Bayer. Landtag die Unwahrheit gesprochen
Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl (FREIE WÄHLER) im Bayerischen Landtag hinsichtlich der Berichterstattung auf „ANTENNE BAYERN“ in den letzten Wochen und die Aussage des Staatsministers des Innern a.D., Dr. Günter Beckstein, er könne Fehler in den Ermittlungen nicht ausschließen; (Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/13428)

Die Staatsministerin berichtet sehr umfangreich und detailliert
1.)
über die Vorgehensweise in Ermittlungsverfahren bei geistig behinderten Menschen; der Umgang sei einzelfallabhängig.
Jedoch speziell im Fall Ulvi Kulac - vom forensischen Psychologen Dr. Weber mit einem IQ von 67 (nach der neuen HA-WIE-R-Norm sogar mit 54 = sehr niedrige Intelligenz) eingestuft – erwähnt Frau Merk in keinster Form, dass dieser geistig behinderte Mensch in mehr als 10 Vernehmungen ohne jeglichen Rechtsbeistand war und weder den Sinn der Belehrungen noch seine Rechte dazu erfassen konnte.

Das Recht eines jeden Bürgers unseres Landes auf ein faires Verfahren gemäß Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes blieb diesem behinderten Menschen versagt!

2.)
Frau Merk:
„Im vorausgegangenen Ermittlungsverfahren gab es keinerlei formelle oder informelle Anweisungen gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft weder von Seiten des Staatsministeriums des Inneren noch von Seiten des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz noch von den jeweils nachgeordneten Behörden“; diese Erklärung ist unwahr.

Tatsächlich wurde vom damaligen Innenminister Beckstein im März 2002 eine neue Soko eingesetzt - was ein Novum in der bayerischen Justiz darstellt – mit dem Auftrag, diesen Fall zu Ende zu bringen. Im Oktober 2002 drängt der Innenminister zum Abschluss mit seiner Erklärung in der „Welt am Sonntag“, dass die von ihm persönlich eingesetzte Soko nicht seine Erwartungen erfülle.

3.
Frau Merk:
„ Das Gericht würdigte sowohl die Stellungnahmen der sehr erfahrenen psychiatrischen Gutachten als auch eine Vielzahl von Zeugenaussagen“.
Diese Feststellung ist unwahr, denn selbst im Urteil konnte nicht ein einziger Zeuge für die mögliche Tat genannt werden.

Die Sachverständigengutachten hätten keine Verwendung finden dürfen, da sie auf der Basis manipulierter Sachverhalte in den Ermittlungsberichten entstanden.

Frau Merk erwähnt nicht
a)
die für das Verfahren relevante Falschaussage des „gekauften Zeugen“ Peter H. Obwohl seit 27.10.2010 gerichtsbekannt, nahm bis zum heutigen Zeitpunkt die Staatsanwaltschaft Bayreuth keinerlei Ermittlungen auf, was eine Strafvereitlung im Amt darstellt.

b)
die seit 11.2.2004 gerichtsbekannte falsche Pressemitteilung von Chefermittler Geier hinsichtlich des verschwundenen Mädchens.

c) die Fälschung von entscheidenden Beweismitteln (Ankunftszeit des Fahrtenschreibers)

Vorstehende Beispiele (nur einige von vielen), zeigen eindeutig, dass es sich hier nicht um Ermittlungsfehler, wie vom ehemaligen Innenminister Dr. Günter Beckstein erklärt, sondern um Vorsatz. Das Auftreten von Frau Merk vor dem Bayerischen Landtag macht deutlich, dass sie sich über die tatsächlichen Abläufe des Geschehens keinesfalls informiert hat oder es möglicherweise gar nicht wollte.

Das ist kein Ausrutscher. Das ist ein fataler Systemfehler.

Öffentliche Übertragung auf Antrag beseitigt den Systemfehler nicht. Die Gerichtsverhandlungen verkommen bei öffentlicher Übertragung zu einer neuen Form von BILD.

BILD ist zwar wichtig als Auffangbecken fieser Typen und informationsgeiler Leser. Das Konstruct BILD ist damit besser als ein Verbot. Beim Verbot von BILD und ähnlichen Events würden sich dei fiesen Typen in den Parteien und den Sicherheitsorganen austoben, wie das in der DDR und der Nazizeit der Fall war.

Sich aber auf BILD-Mehoden zur Beseitigung von Systemfehlern zu verlassen, ist gefährlich.

Ja, ja was es für CSU-Abgeordnete in Bayern gibt!

Und es ist schon erstaunlich, mit welchen vorsätzlichen Lügen Abgeordnete immer noch „bedient“ werden.

Der CSU-Mann Jürgen W. Heike und Ex-Staatssekretär hat in der Sitzung des Landtags am 15.11.12 in seinem Redebeitrag (das Video der Sitzung ist abrufbar über die Internetseite des Bayerischen Landtags) behauptet, Mollath habe eine „Geiselnahme“
(§ 239 b) begangen.

Im Urteil steht klar und für selbst den (angeblichen) Juristen Heike erkennbar, dass Mollath eine Freiheitsberaubung
(gemäß § 239 Strafgesetzbuch) begangen habe.

Ein Unterschied fast wie Tag und Nacht. Aber das Wort „Geiselnahme“ macht sich doch gut – als Behauptung!

Der CSU-Abgeordnete Ernst Weidenbach hat in dieser Sitzung einen unflätigen Redebeitrag in Sachen Mollath geliefert. War er noch Herr seine Sinne?

Und der ehemalige Richter will nun laut SZ-Online gegen den hier im Blog genannten Schöffen Strafantrag stellen! Das wird lustig!

Ich muss dem Rolf Schälike entschieden widersprechen: Öffentliche Übertragung (am besten Video dauerhaft im Netz und unter passenden Suchbegriffen, wie Namen der Richter und Schöffen usw., gut erreichbar) hätte absolut NICHTS mit einem neuen BILD-Format zu tun, sondern wäre tatsächlich bestens geeignet, für eine Kontrolle durch den angeblichen Souverän, das Volk, zu sorgen, würde richterliche Lügen und Boshaftigkeiten wirksam entgegenwirken, Zeugenaussagen dokumentieren, was derzeit nur dann stattfindet, wenn das Gericht selbst es will usw. Der mit Abstand größte Teil der Willkürjustiz und Willkürpsychiatrie kann nur im Dunkeln gedeihen, und genau da muss der Hebel ansetzen.

Liebe Frau Heidrun Jakobs! Ich habe soeben ein wenig über Sie im Netz gestöbert, und das veranlasst mich, Ihnen zu sagen, dass Sie Ihre eigenen Prozesserfahrungen auf gar keinen Fall verallgemeinern dürfen. Zweifellos haben Richter vor Ihnen berechtigten Respekt, zweifellos wissen Richter, dass mit Ihnen nicht gut Kirschen essen ist, wenn vor Ihren Augen krumme Sachen laufen. Das macht einen erheblichen Unterschied gegenüber den Situationen, die Richter ansonsten gewohnt sind. Schade, dass man Frauen wie Sie nicht einfach vervielfältigen kann.

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