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Provisionsnachzahlungen für Ex-MLP-Consultants?

Welcher MLP-Consultant kennt sie nicht, die Provisionsverzichtsklausel in den Consultant-Verträgen, wonach die Consultants auf 50 % ihrer nachvertraglichen Provisionen verzichten müssen, MLP im Gegenzug dazu „großzügigerweise“ auf 50 % des Saldos zum Vertragsende verzichtet. Damit ist jetzt Schluss! So hat es zumindest das Landgericht Berlin in einem im April 2012 von mir erstrittenen Urteil entschieden. Das Landgericht Berlin hat diesbezüglich erkannt, dass die Provisionsverzichtsklausel gegen § 307 Absatz 2 Nr. 1 BGB verstößt.

Schlappe für den Präsidenten des Landgerichts Köln

Ich hatte eigentlich beabsichtigt, die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer über die Beschwerde des Präsidenten des Landgerichts Köln nicht zu veröffentlichen, aber mich erreichten immer wieder Anfragen, was denn jetzt aus dieser Geschichte geworden sei. Nun, nicht zuletzt auch wegen internationaler Bestrebungen, das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung als Grundpfeiler der Demokratie massiv zu beeinträchtigen, halte ich es für wichtig, öffentlich deutlich auszusprechen, dass es so nicht geht.

Engeltklausel "Kartensperre" der TARGOBANK rechtswidrig!

Mainz, 26.07.2012. Die Targobank darf ihren Kunden für eine Kartensperre ab sofort keine Entgelte mehr abverlangen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) mit Urteil vom 19.07.2012, Aktenzeichen I-6 U 195/11, entschieden. Das OLG Düsseldorf hat erkannt, dass die seitens der Targobank verwendete Entgeltklausel „Kartensperre -im Kundenauftrag oder auf Veranlassung der Bank, wenn der Anlass vom Kunden zu vertreten ist (beispielsweise bei fehlender Kontodeckung), rechtswidrig ist.

Achtung, Kunden der DKV Krankenversicherung AG und ERGO Versicherung AG!

Je schlechter die Zeiten, umso dreister sind die Methoden der Versicherungsgesellschaften bei der Jagd nach Beiträgen.

Was war passiert? Die Gebietsbeauftragte der DKV Krankenversicherung AG kontaktierte ihren Kunden Herrn L. und dessen Ehefrau und bot an, die bestehenden Krankenversicherungen zu koppeln mit einer zusätzlichen Unfallversicherung der ERGO Versicherung AG für einen geminderten Versicherungsbeitrag. Hieran hatte das Ehepaar L. jedoch kein Interesse.

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