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BGH: Entgelte für Pfändungsschutzkonten rechtswidrig!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Verbraucherrechte gegen Kreditinstitute gestärkt. Mit seinem Urteil vom 13. November 2012, Aktenzeichen XI ZR 145/12, hat der BGH entschieden, dass Kreditinstitute ihren Kunden keine erhöhten Entgelte für das Führen von Pfändungsschutzkonten, sogenannte „P-Konten“ abverlangen dürfen. Seit dem 01.

Die CSU auf dem Weg zum Staatsfernsehen, der Rubikon ist überschritten!

Staatsfern sollte er sein, unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk. So hatte man sich das zumindest ursprünglich gedacht bei der Unterzeichnung des Staatsvertrags über die Gründung des ZDF im Jahr 1961. Und nach den Erfahrungen mit Goebbels Propagandaministerium zu Recht! Denn freie Medien sind eine unerlässliche Grundvoraussetzung in einer funktionierenden Demokratie, schlichtweg konstituierend, wie das Bundesverfassungsgericht einmal sagte.

Der VBV Verbraucherschutz Banken und Versicherungen e.V. unterstützt EZB-Bürgerklage

Während unsere Regierungen sich daran machen, die Demokratie und den Rechtsstaat abzuschaffen und eine europäische Finanzdiktatur einzurichten, ist es jetzt an uns Bürgerinnen und Bürger dem entgegen zu wirken. Denn wie sagte schon Bertolt Brecht: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“. Wir unterstützen daher die gewaltfreien Demonstrationen gegen die nationalen Sparmaßnahmen in Griechenland, Spanien, Portugal und Frankreich und fordern die Politik und die Banken auf, als Verursacher der internationalen Finanzkrise in die Verantwortung zu nehmen.

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