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Folge 2: Die Selbstablehnung und wie schnell man zur Straftäterin wird

Mich erreichten viele, viele Anfragen, wann denn jetzt die Folge 2 kommt. Die Zugriffszahlen auf die MLP-Story, zu meiner Überraschung aus der ganzen Welt, von Argentinien bis den USA nach Asien, sind überwältigend. Vielen, vielen Dank für Ihr Interesse!

Hier ist sie nun: Die Folge 2:

 „Die Selbstablehnung und wie schnell man zur Straftäterin wird“

Ankündigung: Wie MLP Prozesse führt – eine Fortsetzungsstory!

Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass ich viele ausgeschiedene Ex-MLP’ler anwaltlich betreue und die Flut von MLP Consultants, die nach spätestens 1 ½ Jahren das Handtuch schmeißen oder von MLP geschmissen werden, reisst bis heute nicht ab.

Nun, irgendwie scheint MLP sich fürchterlich daran zu stören, dass die ausgeschiedenen Consultants gerade von mir vertreten werden, denn man hat von dort weder Kosten noch Mühe noch Aufwand gescheut, mich zu veranlassen, keine MLP-Mandate mehr zu übernehmen.

Wer schützt uns vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)?

Die Affinität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Mördern ist mir bereits im Fall Gäfgen böse aufgestoßen. Die Aufhebung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei schweren Gewaltverbrechern bringt jetzt das Fass zum Überlaufen. Eine Verhöhnung der Opfer ist zudem der Zuspruch von Schmerzensgeld in Höhe von € 50.000,-- für den betroffenen Straftäter, der sich gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung wehrte. Ich kann mich gegen den Eindruck, dass der EGMR Entscheidungskriterien aus den Prinzessin-Caroline Fällen mit einfließen ließ, nicht verwehren.

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