Allgemein

Der VBV Verbraucherschutz Banken und Versicherungen e.V. unterstützt EZB-Bürgerklage

Während unsere Regierungen sich daran machen, die Demokratie und den Rechtsstaat abzuschaffen und eine europäische Finanzdiktatur einzurichten, ist es jetzt an uns Bürgerinnen und Bürger dem entgegen zu wirken. Denn wie sagte schon Bertolt Brecht: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“. Wir unterstützen daher die gewaltfreien Demonstrationen gegen die nationalen Sparmaßnahmen in Griechenland, Spanien, Portugal und Frankreich und fordern die Politik und die Banken auf, als Verursacher der internationalen Finanzkrise in die Verantwortung zu nehmen.

Schlappe für den Präsidenten des Landgerichts Köln

Ich hatte eigentlich beabsichtigt, die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer über die Beschwerde des Präsidenten des Landgerichts Köln nicht zu veröffentlichen, aber mich erreichten immer wieder Anfragen, was denn jetzt aus dieser Geschichte geworden sei. Nun, nicht zuletzt auch wegen internationaler Bestrebungen, das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung als Grundpfeiler der Demokratie massiv zu beeinträchtigen, halte ich es für wichtig, öffentlich deutlich auszusprechen, dass es so nicht geht.

Engeltklausel "Kartensperre" der TARGOBANK rechtswidrig!

Mainz, 26.07.2012. Die Targobank darf ihren Kunden für eine Kartensperre ab sofort keine Entgelte mehr abverlangen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) mit Urteil vom 19.07.2012, Aktenzeichen I-6 U 195/11, entschieden. Das OLG Düsseldorf hat erkannt, dass die seitens der Targobank verwendete Entgeltklausel „Kartensperre -im Kundenauftrag oder auf Veranlassung der Bank, wenn der Anlass vom Kunden zu vertreten ist (beispielsweise bei fehlender Kontodeckung), rechtswidrig ist.

Achtung, Kunden der DKV Krankenversicherung AG und ERGO Versicherung AG!

Je schlechter die Zeiten, umso dreister sind die Methoden der Versicherungsgesellschaften bei der Jagd nach Beiträgen.

Was war passiert? Die Gebietsbeauftragte der DKV Krankenversicherung AG kontaktierte ihren Kunden Herrn L. und dessen Ehefrau und bot an, die bestehenden Krankenversicherungen zu koppeln mit einer zusätzlichen Unfallversicherung der ERGO Versicherung AG für einen geminderten Versicherungsbeitrag. Hieran hatte das Ehepaar L. jedoch kein Interesse.

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