Blog von Heidrun Jakobs

Schlappe für den Präsidenten des Landgerichts Köln

Ich hatte eigentlich beabsichtigt, die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer über die Beschwerde des Präsidenten des Landgerichts Köln nicht zu veröffentlichen, aber mich erreichten immer wieder Anfragen, was denn jetzt aus dieser Geschichte geworden sei. Nun, nicht zuletzt auch wegen internationaler Bestrebungen, das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung als Grundpfeiler der Demokratie massiv zu beeinträchtigen, halte ich es für wichtig, öffentlich deutlich auszusprechen, dass es so nicht geht.

Engeltklausel "Kartensperre" der TARGOBANK rechtswidrig!

Mainz, 26.07.2012. Die Targobank darf ihren Kunden für eine Kartensperre ab sofort keine Entgelte mehr abverlangen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) mit Urteil vom 19.07.2012, Aktenzeichen I-6 U 195/11, entschieden. Das OLG Düsseldorf hat erkannt, dass die seitens der Targobank verwendete Entgeltklausel „Kartensperre -im Kundenauftrag oder auf Veranlassung der Bank, wenn der Anlass vom Kunden zu vertreten ist (beispielsweise bei fehlender Kontodeckung), rechtswidrig ist.

Achtung, Kunden der DKV Krankenversicherung AG und ERGO Versicherung AG!

Je schlechter die Zeiten, umso dreister sind die Methoden der Versicherungsgesellschaften bei der Jagd nach Beiträgen.

Was war passiert? Die Gebietsbeauftragte der DKV Krankenversicherung AG kontaktierte ihren Kunden Herrn L. und dessen Ehefrau und bot an, die bestehenden Krankenversicherungen zu koppeln mit einer zusätzlichen Unfallversicherung der ERGO Versicherung AG für einen geminderten Versicherungsbeitrag. Hieran hatte das Ehepaar L. jedoch kein Interesse.

BGH: Auslagenersatzklausel der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken unwirksam

Mit seinen Urteilen vom 08. Mai 2012, Aktenzeichen XI ZR 61/11 und XI ZR 437/11 hat der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) die Bestimmung in Nr. 18 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB) und in Nr. 12 Abs. 6 der  AGB-Volks-und Raiffeisenbanken im Bankverkehr mit Verbrauchern für unwirksam erklärt. Der BGH hat seine Entscheidungen damit begründet, dass die Klauseln die Verbraucher unangemessen benachteiligen und daher nicht mehr verwendet werden dürfen.

BGH verhandelt am 08.Mai 2012 über Auslagenklausel der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken

Mainz, 07.05.2012.
Der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verhandelt am 08.05.2012 über eine Klausel in Nr. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB), die unter Nr. 12 Abs. 6 in den AGB der Volks- und Raiffeisenbanken bundesweit inhaltsgleich verwendet wird.

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