Justiz

Oberlandesgericht Hamm verbietet National-Bank Bearbeitungsentgelt bei Darlehen

Mainz, 08.10.2012. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat erneut einem Kreditinstitut die Verwendung der Entgeltklausel „Bearbeitungsentgelt bei Darlehen" untersagt. In dem am 17.09.2012 verkündeten Urteil, Aktenzeichen I 31- U 60/12, verwies das OLG Hamm das betroffene Kreditinstitut, die National-Bank AG, darauf hin, dass es bereits im Jahr 2011 entschieden habe, dass eine Bearbeitungsentgeltklausel bei Darlehen unwirksam ist. Das OLG nahm hierbei Bezug auf das am 11.04.2011 verkündete Urteil gegen die von Essen Bankgesellschaft, Aktenzeichen I-31 U 192/10.

Der VBV Verbraucherschutz Banken und Versicherungen e.V. unterstützt EZB-Bürgerklage

Während unsere Regierungen sich daran machen, die Demokratie und den Rechtsstaat abzuschaffen und eine europäische Finanzdiktatur einzurichten, ist es jetzt an uns Bürgerinnen und Bürger dem entgegen zu wirken. Denn wie sagte schon Bertolt Brecht: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“. Wir unterstützen daher die gewaltfreien Demonstrationen gegen die nationalen Sparmaßnahmen in Griechenland, Spanien, Portugal und Frankreich und fordern die Politik und die Banken auf, als Verursacher der internationalen Finanzkrise in die Verantwortung zu nehmen.

Schlappe für den Präsidenten des Landgerichts Köln

Ich hatte eigentlich beabsichtigt, die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer über die Beschwerde des Präsidenten des Landgerichts Köln nicht zu veröffentlichen, aber mich erreichten immer wieder Anfragen, was denn jetzt aus dieser Geschichte geworden sei. Nun, nicht zuletzt auch wegen internationaler Bestrebungen, das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung als Grundpfeiler der Demokratie massiv zu beeinträchtigen, halte ich es für wichtig, öffentlich deutlich auszusprechen, dass es so nicht geht.

BGH: Auslagenersatzklausel der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken unwirksam

Mit seinen Urteilen vom 08. Mai 2012, Aktenzeichen XI ZR 61/11 und XI ZR 437/11 hat der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) die Bestimmung in Nr. 18 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB) und in Nr. 12 Abs. 6 der  AGB-Volks-und Raiffeisenbanken im Bankverkehr mit Verbrauchern für unwirksam erklärt. Der BGH hat seine Entscheidungen damit begründet, dass die Klauseln die Verbraucher unangemessen benachteiligen und daher nicht mehr verwendet werden dürfen.

BGH verhandelt am 08.Mai 2012 über Auslagenklausel der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken

Mainz, 07.05.2012.
Der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verhandelt am 08.05.2012 über eine Klausel in Nr. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB), die unter Nr. 12 Abs. 6 in den AGB der Volks- und Raiffeisenbanken bundesweit inhaltsgleich verwendet wird.

Seiten

Justiz abonnieren