OLG Koblenz bestätigt: Widerrufsbelehrung der DSL Bank ist unwirksam
Heidrun Jakobs - 04. November 2015
Die DSL Bank hat nunmehr wohl endgültig das Nachsehen mit ihrem vor dem Landgericht Mainz gegen meine Mandanten geltend gemachten Anspruch auf Nichtabnahmeentschädigung eines Verbraucherdarlehens von Ende 2011 in Höhe von rund Euro 24.000,--. Das Darlehen konnte von meinen Mandanten nicht abgerufen werden, da keine Baugenehmigung für das zu finanzierende Einfamilienhaus erteilt worden war. Für die Nichtabnahme des Darlehens verlangte die DSL Bank einen Betrag in Höhe von rund € 24.000,--.





