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Bankrechtliche Vereinigung: Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen!

Weitestgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit und offensichtlich unter den Teppich gekehrt, trifft es auch diejenigen, die es eigentlich besser wissen müssten, wie Banken ihre Kunden mit dubiosen Machenschaften ruinieren.

Mit rechtswidrigen Entgelten und überhöhten Zinsen über Falschberatungen bei dubiosen Anlagegeschäften bis hin zu Manipulationen von Euribor, Libor usw. peppeln Banken mit Milliarden-Gewinnen ihre Kasse ordentlich auf, während die Bankkunden das Nachsehen haben und in vielen Fällen sogar um ihre Existenz gebracht werden.

Landgericht Fulda verbietet erneut Sparkasse Fulda Verwertung von abgetretener Lebensversicherung bei entgegenstehendem Neuberechnungsanspruch des Bankkunden

Die Sparkasse Fulda wollte es wissen: Die bereits am 23. Dezember 2013 vom Landgericht Fulda gegen die Sparkasse Fulda erlassene einstweilige Verfügung bei Haftandrohung für ihre Vorstandsmitglieder auf Unterlassung der Kündigung und Verwertung einer abgetretenen Lebensversicherung eines Bankkunden wollte sie nicht akzeptieren und legte hiergegen Widerspruch ein. In der Widerspruchsschrift berief sich die Sparkasse darauf, dass der Kunde als Unternehmer die Rechnungsabschlüsse und damit die fehlerhaften Zinsanpassungen anerkannt habe.

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