Das ist die Finanzdienstleistungsbranche...
Heidrun Jakobs - 10. September 2010
nicht nur beim AWD, sondern auch bei MLP......und wie sie alle heißen!
 

Heidrun Jakobs - 10. September 2010
nicht nur beim AWD, sondern auch bei MLP......und wie sie alle heißen!
Heidrun Jakobs - 09. September 2010
Mit einem am 06.09.2010 verkündeten Urteil hat das Landgericht Braunschweig eine Provisionsvorschuss-Rückforderungsklage der MLP Finanzdienstleistungen AG gegen eine von mir anwaltlich vertretene, ehemalige MLP-Mitarbeiterin als unzulässig abgewiesen.
Heidrun Jakobs - 07. September 2010
Na endlich, Herr Kachelmann, es geht doch! Endlich zeigen Sie dem ehrenwerten Gericht die Zähne und stellen einen Befangenheitsantrag.
Nur leider ist jetzt das Landgericht Mannheim zu Ihren Gunsten nicht so schwatzhaft wie zu Ihren Lasten. Denn wir hätten allzu gerne von den Gründen Ihres 67-seitigen Befangenheitsantrags erfahren. Es scheint ja ein bisschen was zusammen gekommen sein.
Heidrun Jakobs - 04. September 2010
Es ist an der Zeit, das Verhalten der politischen Kaste und die Abberufung Sarrazins als Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank aufs Schärfste zu verurteilen.
Tatsache ist wohl, dass eine Abberufung aus dienstlichem Fehlverhalten ausgeschlossen ist und einzig und allein die Aussagen Sarrazins in dessen Buch „Deutschland schafft sich ab“ hierfür ursächlich sind. Da musste sich der Bundesbankpräsident, der offensichtlich um seine Trichet-Nachfolge zittert, wohl dem Druck der Bundeskanzlerin beugen und einen unbequemen Kollegen und Zeitgenossen loswerden.
Heidrun Jakobs - 31. August 2010
Es hat ja schon seinen Sinn, wenn der Gesetzgeber in § 6 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) „zur sachdienlichen Förderung“ die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte Rechtsstreitigkeiten nach dem UKlaG zuzuweisen.
Heidrun Jakobs - 23. August 2010
Die Affinität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Mördern ist mir bereits im Fall Gäfgen böse aufgestoßen. Die Aufhebung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei schweren Gewaltverbrechern bringt jetzt das Fass zum Überlaufen. Eine Verhöhnung der Opfer ist zudem der Zuspruch von Schmerzensgeld in Höhe von € 50.000,-- für den betroffenen Straftäter, der sich gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung wehrte. Ich kann mich gegen den Eindruck, dass der EGMR Entscheidungskriterien aus den Prinzessin-Caroline Fällen mit einfließen ließ, nicht verwehren.
Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, LL.M.
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
An der Hasenquelle 31
55120 Mainz
Telefon: 06131 - 945 99 90
E-Mail: info [at] heidrun-jakobs.de