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Heidrun Jakobs - 23. August 2026
Eine Rechtsschutzversicherung hat für den Versicherungsnehmer vor allem einen Zweck: Er muss sich darauf verlassen können, wenn es im Ernstfall darauf ankommt. Genau daran habe ich nach meinen anwaltlichen Erfahrungen bei der ARAG erhebliche Zweifel. Diese Skepsis kommt nicht von ungefähr, sondern stützt sich auf wiederkehrende Problempunkte im Kanzleialltag, die besonders beim Umgang mit Kostendeckungen deutlich werden.
Eine Kostendeckungszusage muss rechtlich bindend sein.






