Ärzte und Apotheker: Zinssicherungsgebühren bzw. Zinscap-Prämien zurück fordern!
Heidrun Jakobs - 17. November 2017
Weitestgehend unbemerkt ist eine Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) vom 01. Dezember 2016, Aktenzeichen I-6 U 56/16, geblieben, wonach die von einer Bank verwendete Entgeltklausel „Zinssicherungsgebühr“ bzw. „Zinscap-Gebühr“ als rechtswidrig erachtet wurde.