Die neue Geldwäschemelde-Verordnung - was das für Ihre Bankgeschäfte bedeutet!
Heidrun Jakobs - 01. März 2026
Seit dem 1. März 2026 ist die neue Geldwäschemelde-Verordnung (GwGMeldV) in Kraft. Im Großen und Ganzen stehen Sie als Bankkunde jetzt im Geldwäsche-Verdacht. Beispielsweise dann, wenn Sie von Ihrer Tante ein Geldgeschenk über € 10.000,00 erhalten haben oder ein altes Auto verkauft haben und das Bargeld jetzt auf Ihrem Konto einzahlen wollen. Ich erkläre Ihnen warum:






