LG Köln: Für die Rückforderung des MLP-Ausbildungszuschusses ist das Arbeitsgericht zuständig!
Heidrun Jakobs - 17. März 2017
Sogenannte „Consultants“ bei MLP kommen nicht zur Ruhe. In einem von mir geführten aktuellen Verfahren wird von einem Consultant (schon das Wort ist furchtbar!) ein Ausbildungszuschuss von € 8.000,-- zurückgefordert. Mein Mandant wurde bei MLP eingestellt und verfügte noch nicht einmal über den für die Vermittlung von Versicherungen, Geldanlagen und so weiter erforderlichen Sachkundenachweis. Dieser sollte dann in einer 4-monatigen Schulung mit einer anschließenden Prüfung erworben werden. Hierfür zahlte MLP dann einen monatlichen Ausbildungszuschuss in Höhe von € 2.000,--.