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LG Köln: Für die Rückforderung des MLP-Ausbildungszuschusses ist das Arbeitsgericht zuständig!

Sogenannte „Consultants“ bei MLP kommen nicht zur Ruhe. In einem von mir geführten aktuellen Verfahren wird von einem Consultant (schon das Wort ist furchtbar!) ein Ausbildungszuschuss von € 8.000,-- zurückgefordert. Mein Mandant wurde bei MLP eingestellt und verfügte noch nicht einmal über den für die Vermittlung von Versicherungen, Geldanlagen und so weiter erforderlichen Sachkundenachweis. Dieser sollte dann in einer 4-monatigen Schulung mit einer anschließenden Prüfung erworben werden. Hierfür zahlte MLP dann einen monatlichen Ausbildungszuschuss in Höhe von € 2.000,--.

MLP gibt gegenüber Ex-Mitarbeiter vor Hanseatischem OLG Unterlassungserklärung ab

Dass der „Finanzdienstleister“ MLP mit seinen ehemaligen Kundenberatern äußerst rabiat umgeht, dürfte im Markt mittlerweile bekannt sein. So war es auch einem meiner Mandanten, einem ehemaligen MLP-Berater, ergangen. MLP warf ihm vor, sich einer strafbaren Handlung verdächtig gemacht zu haben und ließ diesen Vorwurf gleich bei der Schufa für Versicherungsvertreter, dem AVAD e.V., als Vermerk eintragen.  Die Intention von MLP hierbei dürfte auf der Hand liegen: nämlich meinem Mandanten bei der Zusammenarbeit mit weiteren Vertriebspartnern das Leben schwer zu machen.

MLP eingeholt vom Schreckgespenst des Arbeitnehmerstatus

Es war nur eine Frage der Zeit, bis das Schreckgespenst „Arbeitnehmerstatus“ MLP wieder einholt. Diese Zeit ist jetzt gekommen: Das Sozialgericht Mannheim hat in einer aktuellen Entscheidung am 18.11.2011, Aktenzeichen S 4 KR 3987/09, erkannt, dass die Tätigkeit eines früheren MLP-Consultants als sozialversicherungspflichtig anzusehen ist.

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