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SfB obsiegt gegen Sparkasse Rhein-Haardt vor Pfälzischem OLG

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB), hat für die Kundinnen und Kunden der Sparkasse Rhein-Haardt einen wichtigen Sieg vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht errungen.

Mit Urteil vom 07.10.2010 hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (Aktenzeichen 4 U 96/10) entschieden, dass es die Sparkasse Rhein-Haardt zu unterlassen hat, sich gegenüber ihren Privatkunden auf Nr. 17 II ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der alten Fassung zu berufen.

SfB fordert gesetzliche Verpflichtung für Kreditinstitute niedrige Zinssätze an Kunden weiter zu geben

Spalt, 27.09.2010. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) kritisiert die Zinsabzocke der Banken bei Dispokrediten scharf. Verbraucher müssen zum Teil 14 Prozent Zinsen für die Überziehung ihres Kontos zahlen. Wenn das Konto über den Disporahmen überzogen wird sind sogar bis zu 19,25 Prozent Zinsen fällig.

Wer schützt uns vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)?

Die Affinität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Mördern ist mir bereits im Fall Gäfgen böse aufgestoßen. Die Aufhebung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei schweren Gewaltverbrechern bringt jetzt das Fass zum Überlaufen. Eine Verhöhnung der Opfer ist zudem der Zuspruch von Schmerzensgeld in Höhe von € 50.000,-- für den betroffenen Straftäter, der sich gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung wehrte. Ich kann mich gegen den Eindruck, dass der EGMR Entscheidungskriterien aus den Prinzessin-Caroline Fällen mit einfließen ließ, nicht verwehren.

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