Urteile

Provisionsnachzahlungen für Ex-MLP-Consultants?

Welcher MLP-Consultant kennt sie nicht, die Provisionsverzichtsklausel in den Consultant-Verträgen, wonach die Consultants auf 50 % ihrer nachvertraglichen Provisionen verzichten müssen, MLP im Gegenzug dazu „großzügigerweise“ auf 50 % des Saldos zum Vertragsende verzichtet. Damit ist jetzt Schluss! So hat es zumindest das Landgericht Berlin in einem im April 2012 von mir erstrittenen Urteil entschieden. Das Landgericht Berlin hat diesbezüglich erkannt, dass die Provisionsverzichtsklausel gegen § 307 Absatz 2 Nr. 1 BGB verstößt.

BGH: Auslagenersatzklausel der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken unwirksam

Mit seinen Urteilen vom 08. Mai 2012, Aktenzeichen XI ZR 61/11 und XI ZR 437/11 hat der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) die Bestimmung in Nr. 18 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB) und in Nr. 12 Abs. 6 der  AGB-Volks-und Raiffeisenbanken im Bankverkehr mit Verbrauchern für unwirksam erklärt. Der BGH hat seine Entscheidungen damit begründet, dass die Klauseln die Verbraucher unangemessen benachteiligen und daher nicht mehr verwendet werden dürfen.

BGH verhandelt am 08.Mai 2012 über Auslagenklausel der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken

Mainz, 07.05.2012.
Der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verhandelt am 08.05.2012 über eine Klausel in Nr. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB), die unter Nr. 12 Abs. 6 in den AGB der Volks- und Raiffeisenbanken bundesweit inhaltsgleich verwendet wird.

MLP eingeholt vom Schreckgespenst des Arbeitnehmerstatus

Es war nur eine Frage der Zeit, bis das Schreckgespenst „Arbeitnehmerstatus“ MLP wieder einholt. Diese Zeit ist jetzt gekommen: Das Sozialgericht Mannheim hat in einer aktuellen Entscheidung am 18.11.2011, Aktenzeichen S 4 KR 3987/09, erkannt, dass die Tätigkeit eines früheren MLP-Consultants als sozialversicherungspflichtig anzusehen ist.

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