Fall Mollath: Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg redet sich um Kopf und Kragen!
Heidrun Jakobs - 27. November 2012
Anstatt den Fall Mollath restlos und umfassend aufzuklären, wie es sich in einem Rechtsstaat gehörte, sieht sich die Staatsanwaltschaft Nürnberg immer noch im Recht, auf die Strafanzeige Mollaths keine Ermittlungen eingeleitet zu haben.





Die bayerische Justiz sorgt erneut für Schlagzeilen: Nach dem skandalösen Urteil gegen einen Strafverteidiger durch das
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Verbraucherrechte gegen Kreditinstitute gestärkt. Mit seinem Urteil vom 13. November 2012, Aktenzeichen XI ZR 145/12, hat der BGH entschieden, dass Kreditinstitute ihren Kunden keine erhöhten Entgelte für das Führen von Pfändungsschutzkonten, sogenannte „P-Konten“ abverlangen dürfen. Seit dem 01.