Blog von Heidrun Jakobs

Sparkasse Schwarzwald-Baar widersetzt sich Urteil des Landgerichts Konstanz

In die Liste der besonders dreisten Banken fügt sich jetzt die Sparkasse Schwarzwald-Baar nahtlos ein. Als ein öffentlich-rechtliches Geldinstitut, das immerhin einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen hat, stellt die Sparkasse Schwarzwald-Baar ein absolutes Negativ-Bespiel für Sachverhalte dar, die in einem ordentlich geführten Kreditinstitut nicht passieren dürften. Was ist geschehen?

Gebührenhammer der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken bei Barabhebungen!

Not macht erfinderisch! Die Lage bei den Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken muss drastisch sein, wenn diese Banken jetzt dazu übergehen, ihren Kunden für Barabhebungen an den Automaten Gebühren abzuverlangen.

Bei allem Verständnis für die desolate Situation der Kreditinstitute aufgrund einer wirklich desaströsen Zinspolitik der Europäischen Zentralbank wäre es den Banken-Verbänden ein Leichtes, massiven Druck auf die Politik auszuüben. Stattdessen sollen es nun die Verbraucher richten und Gebühren dafür zahlen, dass sie ihr eigenes Geld ausgezahlt haben wollen.

LG Köln: Für die Rückforderung des MLP-Ausbildungszuschusses ist das Arbeitsgericht zuständig!

Sogenannte „Consultants“ bei MLP kommen nicht zur Ruhe. In einem von mir geführten aktuellen Verfahren wird von einem Consultant (schon das Wort ist furchtbar!) ein Ausbildungszuschuss von € 8.000,-- zurückgefordert. Mein Mandant wurde bei MLP eingestellt und verfügte noch nicht einmal über den für die Vermittlung von Versicherungen, Geldanlagen und so weiter erforderlichen Sachkundenachweis. Dieser sollte dann in einer 4-monatigen Schulung mit einer anschließenden Prüfung erworben werden. Hierfür zahlte MLP dann einen monatlichen Ausbildungszuschuss in Höhe von € 2.000,--.

Rüsselsheimer Volksbank eG wegen unwirksamer Widerrufsbelehrung verurteilt

Mit Urteil vom 21.02.2017 hat das Landgericht Darmstadt in einem von mir gegen die Rüsselheimer Volksbank eG geführten Verfahren entschieden, dass die von der Bank verwendete Widerrufsbelehrung zu einem Immobilardarlehensvertrag unwirksam ist und der Darlehensvertrag auch Jahre nach dem Abschluss noch widerrufen werden konnte.

Immobilienfinanzierung mit Schweizer-Franken-Krediten: Finger weg!

Bankkunden sollten möglichst alles hinterfragen, was Kreditinstitute so anbieten. Insbesondere dann, wenn es um Angebote mit „supergünstigen“ Konditionen geht. Denn auch hier gilt: Je lukrativer das Angebot oder Geschäft, desto risikoreicher ist es. Dies gilt für Bankgeschäfte jeglicher Art, insbesondere auch für Darlehensaufnahmen zur Immobilienfinanzierung in einer Fremdwährung.

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