Volks- und Raiffeisenbanken

Bankkunden aufgepasst: Bankgebühren zurück fordern!

Mit seinem Urteil vom 27.04.2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen XI ZR 26/20 die nahezu von allen Banken verwendete Klausel, dass die Bank die Entgelte anpssen kann und eine Zustimmung des Kunden als erteilt gilt, wenn der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht, als unwirksam erachtet. 

Das bedeutet nun für jeden einzelnen Bankkunden, dass Entgelte, die die Bank erhöht hat, zurückgefordert werden können.

Wie es geht lesen Sie in dem nachfolgenden Beitrag:

Sparda-Bank Südwest eG zur Rückzahlung von überzahlten Zinsen verurteilt!

Eine deftige Schlappe hat kürzlich die Sparda-Bank Südwest eG vor dem Amtsgericht Mainz hinnehmen müssen.  Mit Urteil vom 11.04.2019 verurteilte das Amtsgericht Mainz die Sparda-Bank Südwest zur Rückzahlung von überzahlten Zinsen an meine Mandanten.
 
Vorangegangen war diesem Prozess ein besonders renitentes Verhalten der Sparda-Bank Südwest und ein nachhaltiges Ignorieren der Rechtslage.
 

Negativzinsen: Bank versucht Unternehmen auszutricksen!

Aktuell verlangen bereits 13 Banken von ihren vermögenden Kunden Strafzinsen, auch Negativzinsen genannt. Dieser Trend hält weiter an. Während man früher Zinsen für das Geld erhielt, das man zur Bank brachte, ist es jetzt umgekehrt. Die Bank verlangt Zinsen auf die Einlagen ihrer Kunden. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox belastet eine Volksbank in Baden-Württemberg Einlagen schon ab 10.000 Euro.

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