Volks- und Raiffeisenbanken

BGH: Entgelte für Pfändungsschutzkonten rechtswidrig!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Verbraucherrechte gegen Kreditinstitute gestärkt. Mit seinem Urteil vom 13. November 2012, Aktenzeichen XI ZR 145/12, hat der BGH entschieden, dass Kreditinstitute ihren Kunden keine erhöhten Entgelte für das Führen von Pfändungsschutzkonten, sogenannte „P-Konten“ abverlangen dürfen. Seit dem 01.

BGH: Auslagenersatzklausel der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken unwirksam

Mit seinen Urteilen vom 08. Mai 2012, Aktenzeichen XI ZR 61/11 und XI ZR 437/11 hat der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) die Bestimmung in Nr. 18 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB) und in Nr. 12 Abs. 6 der  AGB-Volks-und Raiffeisenbanken im Bankverkehr mit Verbrauchern für unwirksam erklärt. Der BGH hat seine Entscheidungen damit begründet, dass die Klauseln die Verbraucher unangemessen benachteiligen und daher nicht mehr verwendet werden dürfen.

BGH verhandelt am 08.Mai 2012 über Auslagenklausel der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken

Mainz, 07.05.2012.
Der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verhandelt am 08.05.2012 über eine Klausel in Nr. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB), die unter Nr. 12 Abs. 6 in den AGB der Volks- und Raiffeisenbanken bundesweit inhaltsgleich verwendet wird.

Bankklauseln "Darlehenskontoführungsgebühr" und "Bearbeitungsentgelt für Darlehen" unwirksam

Spalt, 21. Juni 2011. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) weist darauf hin, dass eine Klausel, wonach Kreditinstitute monatliche Gebühren für das Führen eines Darlehenskontos verlangen, unwirksam ist. Das hat der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 07. Juni 2011 verkündeten Urteil entschieden (Aktenzeichen XI ZR 388/10). Der BGH hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. Oktober 2010 (Aktenzeichen 2 U 30/10) auf, das die Klausel noch als wirksam erachtet hatte.

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