Neues von der Raiffeisenbank Emtmannsberg!
Heidrun Jakobs - 15. April 2011
Raiffeisenbank Emtmannsberg: Landgericht Nürnberg-Fürth hebt Hausverbot gegen Schutzgemeinschaft für Bankkunden auf
Heidrun Jakobs - 15. April 2011
Raiffeisenbank Emtmannsberg: Landgericht Nürnberg-Fürth hebt Hausverbot gegen Schutzgemeinschaft für Bankkunden auf
Heidrun Jakobs - 04. April 2011
Spalt, 4.4.2011. Die Deutsche Bank musste vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erneut eine Schlappe einstecken. Der BGH untersagte der Deutschen Bank mit Urteil vom 08.02.2011, Aktenzeichen XI ZR 232/10, in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern eine Vergütungsklausel zu verwenden, wonach die Deutsche Bank von ihren Kunden pro Stunde € 40,-- bei der Bearbeitung von Nachlassfällen verlangt. Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden.
Heidrun Jakobs - 14. Februar 2011
Spalt, 14.02.2011. Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG Nürnberg) hat mit Urteil vom 25.01.2011, Aktenzeichen 3 U 1606/10, entschieden, dass die Klausel Nr. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB Sparkassen), die von allen Sparkassen bundesweit identisch verwendet wird, unwirksam ist. Das Urteil hat bundesweite Bedeutung, da die Klausel mit inhaltsgleichem Wortlaut auch von den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken verwendet wird. Die Klausel lautet wie folgt:
Heidrun Jakobs - 01. Dezember 2010
Nein, nein, nein, eine unredliche Bank sind wir nicht und wir verlangen auch keine Entgelte, die wir nach der Gesetzeslage nicht verlangen dürften. Das hat sich die Raiffeisenbank Emtmannsberg gedacht als sie nach eigenen Angaben von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf meinen Blogpost „Eine königlich bayrische Zeugenaussage“ aufmerksam gemacht wurde und aufgefordert wurde, dem nachzugehen.
Heidrun Jakobs - 18. Oktober 2010
Nicht immer ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unredlichen Finanzdienstleistern und Banken spaßig, doch in diesem Fall war es so und deshalb wollen wir Ihnen die "Schmankerln" unserer Tätigkeit auch nicht vorenthalten:
Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, LL.M.
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
An der Hasenquelle 31
55120 Mainz
Telefon: 06131 - 945 99 90
E-Mail: info [at] heidrun-jakobs.de