Volks- und Raiffeisenbanken

Deutsche Bank unterliegt vor BGH gegen Schutzgemeinschaft für Bankkunden

Spalt, 4.4.2011. Die Deutsche Bank musste vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erneut eine Schlappe einstecken. Der BGH untersagte der Deutschen Bank mit Urteil vom 08.02.2011, Aktenzeichen XI ZR 232/10, in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern eine Vergütungsklausel zu verwenden, wonach die Deutsche Bank von ihren Kunden pro Stunde € 40,-- bei der Bearbeitung von Nachlassfällen verlangt. Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden.

OLG Nürnberg: Auslagenklausel der Sparkassen gegenüber Verbrauchern unwirksam

Spalt, 14.02.2011. Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG Nürnberg) hat mit Urteil vom 25.01.2011, Aktenzeichen 3 U 1606/10, entschieden, dass die Klausel Nr. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB Sparkassen), die von allen Sparkassen bundesweit identisch verwendet wird, unwirksam ist. Das Urteil hat bundesweite Bedeutung, da die Klausel mit inhaltsgleichem Wortlaut auch von den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken verwendet wird. Die Klausel lautet wie folgt:

Raiffeisenbank Emtmannsberg beantragt einstweilige Verfügung gegen Blogpost „Eine königliche bayrische Zeugenaussage“

Nein, nein, nein, eine unredliche Bank sind wir nicht und wir verlangen auch keine Entgelte, die wir nach der Gesetzeslage nicht verlangen dürften. Das hat sich die Raiffeisenbank Emtmannsberg gedacht als sie nach eigenen Angaben von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf meinen Blogpost Eine königlich bayrische Zeugenaussageaufmerksam gemacht wurde und aufgefordert wurde, dem nachzugehen.

Seiten

Volks- und Raiffeisenbanken abonnieren