Wie „Heuschrecken“ Gewerbemieter einschüchtern und wie Sie sich wehren!
Heidrun Jakobs - 26. Mai 2026
Es ist das Albtraum-Szenario für jeden Gastronomen und Ladenbesitzer: Ein neuer, anonymer Großinvestor kauft das Mietobjekt, ignoriert bestehende Absprachen und schickt plötzlich ein aggressives Anwaltsschreiben. Der Inhalt: Fristlose Kündigung, Vorwurf von Formfehlern und eine mickrige Räumungsfrist von gerade einmal 48 Stunden.






