Blog von Heidrun Jakobs

Darlehens-Saldenmitteilungen der DSL Bank bei Unrichtigkeit widersprechen!

In mehreren meiner Verfahren gegen die DSL Bank haben meine Mandanten aktuelle Saldenmitteilungen erhalten, die nicht der Richtigkeit entsprechen. Es werden hier Forderungen und/oder Rückstände ausgewiesen, die nach hiesiger Beurteilung nicht bestehen. Alle Kunden der DSL-Bank, die ebenfalls entsprechende Saldenmitteilungen erhalten haben, sollten diese umgehend überprüfen und dem mitgeteilten Saldo bei Unrichtigkeit schriftlich widersprechen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ein fehlender Widerspruch bei einem falsch ausgewiesenen Saldo als Anerkenntnis gewertet werden könnte.

PSD2 in Kraft! Lassen Sie sich nicht in Ihre Bankkonten schauen!

Ein Schurkenstück der besonderen Art ist der EU wieder einmal  gelungen. Seit dem 13. Januar 2018 wird die EU-Richtlinie „Payment Service Directive“, kurz PSD2 genannt, angewendet. Das Umsetzungsgesetz hierzu wurde am 21.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Was hat es damit auf sich?

Die Richtlinie verpflichtet unter anderem die Kreditinstitute ihre IT dahingehend zu überarbeiten, dass Unternehmen wie Amazon, Apple oder Google Zugang zu den Kontoinformationen des Bankkunden gewährt werden muss. Ja, Sie haben richtig gelesen.

Ärzte und Apotheker: Zinssicherungsgebühren bzw. Zinscap-Prämien zurück fordern!

Weitestgehend unbemerkt ist eine Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) vom 01. Dezember 2016, Aktenzeichen  I-6 U 56/16, geblieben, wonach die von einer Bank verwendete Entgeltklausel „Zinssicherungsgebühr“ bzw. „Zinscap-Gebühr“ als rechtswidrig erachtet wurde.

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